Sloweniens Nationalversammlung billigt Gesetzesentwurf zur Kernenergiehaftpflicht
Die slowenische Nationalversammlung – die erste Kammer des Parlaments – hat Ende September 2010 den Gesetzesentwurf zur Kernenergiehaftpflicht ohne Gegenstimme angenommen.
Im Gesetzesentwurf wird die Deckungssumme, für die ein Kernkraftwerksbetreiber nach einem Unfall aufkommen müsste, von heute rund EUR 170 Mio. (CHF 230 Mio.) auf EUR 700 Mio. (CHF 930 Mio.) erhöht. Auch der Anteil des Staates steigt: nämlich von rund EUR 30 Mio. (CHF 40 Mio.) auf EUR 500 Mio. (CHF 670 Mio.). Damit würde Slowenien alle internationalen Abkommen der Kernenergieagentur NEA der OECD sowie die EU-Empfehlungen erfüllen.
Laut der Nuklearsicherheitsbehörde Sloweniens (SNSA) ist zudem die Definition von nuklearen Schäden im Gesetzesentwurf «erheblich erweitert» worden. Zusätzlich zu Verlust von Leben und Personenschäden sowie Verlust oder Beschädigung von Eigentum schliesst er indirekte wirtschaftliche Schäden, Kosten zur Rückführung der Umwelt in den vorherigen Zustand, Einkommensverluste und Kosten für vorbeugende Massnahmen mit ein. Die Frist für die Geltendmachung einer Entschädigung bei Verlust von Leben und Körperverletzung sei ausserdem von 10 auf 30 Jahre ab dem Zeitpunkt des Unfalls verlängert worden, erklärte die SNSA.
In Slowenien steht seit 1981 ein Kernkraftwerksblock in Betrieb, Krsko, eine 666-MW-Druckwasserreaktoreinheit.
Quelle
M.A. nach NucNet, 28. September 2010