Später Rechtsstreit in Frankreich um Tschernobylfolgen

Das Pariser Appellationsgericht hat die vor einem Jahr gegen Noël Mamère, Abgeordneter der Grünen, ausgesprochene Verurteilung wegen Diffamierung von Professor Pierre Pellerin, früherer Direktor der staatlichen Strahlenschutzbehörde, bestätigt.

7. Okt. 2001

Das Gericht stellte fest, die Aussage Mamères sei rufschädigend, Professor Pellerin habe als Strahlenschutzfachmann nach der Tschernobylkatastrophe von 1986 bewusst falsche, ja lügenhafte Informationen über die Gesundheitsfolgen für die Franzosen verbreitet. Die Aussage hatte Mamère während einer Fernsehdiskussion in einer Form gemacht, die es nach Meinung des Gerichts ausschliesst, er sei in gutem Glauben einem Irrtum erlegen. Mamère und der damalige Direktor der Fernsehanstalt wurden je zur Zahlung einer Busse, einer Entschädigung an Professor Pellerin und der Publikation des Urteils in einer Zeitung verurteilt.
Doch dies ist nicht der letzte Rechtsfall nach Tschernobyl in unserem westlichen Nachbarland. Eine Anzahl Patienten mit Schilddrüsenleiden hat am 8. Oktober gegen den französischen Staat eine Sammelklage eingereicht. Der Staat sei entschädigungspflichtig, weil er nach dem Reaktorunfall nicht ausreichend informiert habe, so dass sich die Geschädigten nicht gegen Strahlenfolgen hätten schützen können. Die 125 Fälle umfassende Sammelklage kommt zu einer Sammelklage mit 53 Fällen hinzu, die bereits am 1. März 2001 eingereicht worden ist.

Quelle

P.B. nach Enerpresse, 5. und 8. Oktober 2001

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