Spanien: Stilllegungsantrag für Garona gestellt

Die spanische Empresa Nacional de Residuos Radiactivos S.A (Enresa) hat dem Ministerio para la Transicion Ecologica y el Reto Demografico (Miteco) den Antrag auf Stilllegung und Eigentumsübertragung des Kernkraftwerks Santa Maria de Garona vorgelegt.

27. Mai 2020

Am 21. Mai 2020 unterbreitete die Enresa dem Miteco die Unterlagen, die erforderlich sind, um die Genehmigung für die Eigentumsübertragung und die erste Phase der Stilllegung von Santa Maria de Garona zu beantragen. Sobald das Ministerium den obligatorischen Bericht des Consejo de Seguridad Nuclear (CSN) erhalten hat und nach Erhalt der nötigen Berichte und Urteile sowie der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitserklärung wird es die entsprechende Resolution verabschieden.

Laut Enresa könnte diese Genehmigung 2022 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt würde die materielle Durchführung der ersten Stilllegungsphase beginnen. Während dieser Phase, die voraussichtlich drei Jahre dauern wird, werden die ausgedienten Brennelemente vom Brennelementlagerbecken ins Zwischenlager der Anlage überführt sowie das Turbinengebäudes demontiert und als Hilfsgebäude für die Stilllegung hergerichtet, das für die Durchführung der zweiten Phase erforderlich ist.

Die Durchführung der zweiten Stilllegungsphase wird nach einem positiven Bericht des CSN ebenfalls eine Genehmigung des Miteco erfordern. Diese zweite Phase, die 2025 beginnen soll, wird voraussichtlich sieben Jahre dauern. In dieser Zeit werden der Reaktor und sämtliche noch verbliebenen Gebäude und Anlageteile, die mit Radioaktivität in Kontakt gekommen sind, nach der Dekontamination abgerissen. Danach folgt die Umweltsanierung des Standorts.

Bis die Enresa die Genehmigung für die erste Stilllegungsphase und die Eigentumsübertragung erhält, werden in der jetzigen Übergangsphase die vorbereitenden Tätigkeiten weiter voranschreiten. So haben die Enresa und die Nuclenor – die gegenwärtige Eigentümerin des Kernkraftwerks – die radiologische Charakterisierung des Turbinengebäudes abgeschlossen. Die Stilllegung von Systemen, die für den Abbau nicht erforderlich sind, steht zudem kurz vor dem Abschluss. Die Aktivitäten zur Beseitigung konventioneller Risiken, zur Dekontaminierung der Systeme und zur Anpassung der Hilfseinrichtungen an die Erfordernisse der Stilllegung werden in Kürze beginnen, ebenso wie die Beladung der ersten fünf Lagerbehälter für ausgediente Brennelemente und ihr Transfer ins Zwischenlager, erklärte die Enresa.

Stilllegungskosten

Die Gesamtkosten für die Stilllegung von Garoña werden auf etwa EUR 468 Mio. geschätzt. Sie stammen aus dem nationalen Fonds für radioaktive Abfälle, den die Enresa verwaltet und der durch Beiträge der Eigentümer der in Betrieb stehenden Kernkraftwerke finanziert wird. Dieser Betrag enthält laut Enresa weder die bereits angefallenen Kosten für den Bau des Zwischenlagers noch die Lagerbehälter für verbrauchten Brennstoff.

Santa Maria de Garona (BWR, 446 MW) nahm 1971 den Betrieb auf und stellte im Dezember 2012 die Stromerzeugung ein. Auf Anordnung des damaligen Ministerio de Energía, Turismo y Agenda Digital wurde im August 2017 die Verlängerung der Betriebsgenehmigung endgültig verweigert.

Quelle

M.A. nach Enresa, Medienmitteilung, 21. Mai 2020

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