Ständerat befristet bundesrätliches Wiederaufarbeitungsverbot

Der Ständerat hat am 13. Dezember 2001 beschlossen, im neuen Kernenergiegesetz während zehn Jahren ein Verbot der Wiederaufarbeitung verbrauchter Kernbrennstoffe festzuschreiben. Die SVA bedauert diesen Entscheid.

12. Dez. 2001

Ein solches Verbot, wie es bereits der Bundesrat - sogar ohne Befristung -vorgeschlagen hatte, steht im klaren Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Bei der Wiederaufarbeitung werden die weiterverwendbaren Energierohstoffe Uran und Plutonium von den hochradioaktiven Abfällen im verbrauchten Brennstoff abgetrennt, um neue Brennelemente herzustellen.
Als unangemessen und überflüssig bezeichnet die SVA die im Gesetzesentwurf des Ständerats festgehaltene solidarische Nachschusspflicht für die Entsorgungskosten. Die Finanzierung der Entsorgung ist gemäss SVA in der heutigen Regelung hinreichend gesichert. Der ständerätliche Gesetzesentwurf schafft eine Ungleichbehandlung unter den Kernkraftwerksbetreibern und gegenüber andern Wirtschaftszweigen, was einer unzeitgemässen Wettbewerbsverzerrung gleichkommt.
Demgegenüber begrüsst die SVA, dass der Ständerat wie der Bundesrat im neuen Gesetz die Kernenergie, die rund 40% zur Schweizer Stromproduktion beiträgt, als Option für die Zukunft offen halten will.

Quelle

H.R.

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