Ständerat lehnt Vetorecht bei Tiefenlager ab

Der Ständerat hat am 19. März 2013 ein Vetorecht von Standortkantonen oder -regionen beim Bau eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle mit 21 zu 16 Stimmen abgelehnt. Der Kanton Nidwalden hatte dies in einer Standesinitiative gefordert.

21. März 2013

Der Kanton Nidwalden ersuchte die Bundesversammlung mit seiner Standesinitiative «Kernenergiegesetz. Änderung» (12.319), im Kernenergiegesetz Bestimmungen aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion in der Schweiz nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann. Die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-SR) beantragte bereits am 21. Februar 2013 mit 7 zu 2 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit im Ständerat argumentierte damit, dass die Kernenergie und damit auch die Abfallbeseitigung Bundessache sei. Die Sicherheit müsse den Ausschlag für die Standortwahl geben, und zwar wissenschaftlich und objektiv. Der Nationalrat wird nun über die Standesinitiative befinden.

Quelle

D.S. nach Amtlichem Bulletin, 19. März 2013

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