Ständerat verabschiedet Gegenvorschläge zur "Energie-Umwelt"- und zur "Solar"-Initiative

Der Ständerat hat sich am 9./10. März 1999 als Erstrat für einen Gegenvorschlag zur "Energie-Umwelt-Initiative" entschieden.

9. März 1999

Die von der ständerätlichen Kommission vorgeschlagene Grundnorm Art. 24octies Absatz 5-9 der Bundesverfassung als Gegenvorschlag zur "Energie-Umwelt-Initiative" schreibt eine besondere Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien (Erdöl, Kohle, Gas und Uran) vor. Sie soll steuerquotenneutral sein und durch eine entsprechende Senkung der Lohnnebenkosten ausgeglichen werden. Sie könnte ab 2004 wirksam werden und würde die Erhebung von Förderabgaben oder eine CO2-Abgabe überflüssig machen. Die Grundnorm wurde mit 32 zu 0 Stimmen angenommen.
Als Gegenvorschlag zur "Solar-Initiative" arbeitete die ständerätliche Kommission die Übergangsbestimmungen Art. 24 (Neu) der Bundesverfassung aus. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, auf dem Energieinhalt der nicht erneuerbaren Energieträger eine zweckgebundene Förderabgabe von 0,2 Rp./kWh zu erheben. Der Ertrag dieser Abgabe - ca. 320 Millionen Franken jährlich - soll je zu mindestens einem Viertel für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien (insbesondere der Sonnenenergie und Energie aus Holz und Biomasse), der rationellen Energienutzung sowie für die Erhaltung und Erneuerung einheimischer Wasserkraftwerke eingesetzt werden. Verschiedene Anträge, welche eine höhere Abgabe verlangten (0,4 resp. 0,6 Rp./kWh) oder die Übergangsbestimmungen gänzlich streichen wollen, fanden im Rat keine Mehrheit. Die Übergangsbestimmungen wurden in der Gesamtabstimmung zusammen mit dem Förderabgabebeschluss (FAB), welcher die Ausführungsgesetzgebung zu den Übergangsbestimmungen darstellt, mit 31 zu 1 Stimme gutgeheissen. Auf den vom Nationalrat in der Sommersession 1998 angenommenen Energieabgabebeschluss (EAB), welcher eine Abgabe von 0,6 Rp./kWh auf nicht erneuerbaren Energieträgern vorsähe und im Gegensatz zum Vorschlag des Ständerates nicht der Volksabstimmung unterstünde, wurde einstimmig Nicht-Eintreten beschlossen. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Quelle

P.H. nach Energieforum Schweiz, Energie-Report 10/99

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