Ständerat will nationales Referendum für geologische Tiefenlager

Im Rahmen des Differenzbereinigungs-Verfahrens debattierte der Ständerat am 26. November 2002 während rund zwei Stunden über das Kernenergiegesetz.

25. Nov. 2002

Dabei beschloss die kleine Kammer insbesondere, das dreifache kantonale Veto für geologische Tiefenlager aus dem Gesetz zu streichen und dafür die Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Zudem sollen die Bundesbehörden nach dem Willen des Ständerates die Kantone anhören und an der Vorbereitung des Inhalts einer Rahmenbewilligung beteiligen.
Sodann hielt der Ständerat an seinem 10-jährigen Verbot der Wiederaufarbeitung ab 1. Juli 2006 fest. Er befürwortet auch die solidarische Nachschusspflicht der übrigen Kernkraftwerksbetreiber für die Finanzierung der Entsorgungs- und Stilllegungskosten im Fall der Insolvenz eines andern KKW-Betreibers. Der Rat hiess ferner eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes gut, die die KKW-Betreiber bis zum Abschluss der Stilllegungs- und Entsorgungsarbeiten der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt, so dass das Recht auf Vorsteuerabzug vollumfänglich gewährleistet ist. Hingegen bleiben die Transaktionen von Wertschriften in den Entsorgungs- und Stilllegungsfonds nach dem Willen des Ständerats der Umsatzabgabe unterstellt.
Die Einspeisevergütung zur zusätzlichen Subventionierung von neuen erneuerbaren Energien wurde ohne Diskussion abgelehnt, ebenso wie die Lenkungsabgabe von 0,3 Rp./kWh auf Kernenergiestrom. Der Entscheid bei der Lenkungsabgabe fiel jedoch mit 23 zu 17 Stimmen relativ knapp aus. Der Antrag, welcher die Gründung einer nationalen Netzgesellschaft und ein privilegiertes Durchleitungsrecht für erneuerbare Energien verlangt, fand im Ständerat ebenfalls keine Zustimmung. Im Energiegesetz (EnG) wurde die Finanzierung der bestehenden Einspeisevergütung geändert. Neu sollen die Mehrkosten der Elektrizitätswerke für die Übernahme von erneuerbarer Energie (gemäss EnG, Art. 7 Abs. 3) nicht mehr die lokalen Netzbetreiber, sondern die Betreiber der Hochspannungsnetze bezahlen. Es geht hier um jährliche Kosten von rund CHF 13 Mio. Der Ständerat unterstützte zudem einen Antrag seiner Kommission, welcher - gemäss den Bestimmungen des vom Volk am 22. September 2002 abgelehnten Elektrizitätsmarktgesetzes - eine Kennzeichnung der Elektrizität verlangt.
Zur weiteren Differenzbereinigung wird das Kernenergiegesetz voraussichtlich in der nächsten Frühlingssession zunächst im Nationalrat traktandiert. Am Schluss der bei Redaktionsschluss dieses Bulletins laufenden Wintersession werden die beiden Räte die Schlussabstimmungen über die beiden Ausstiegs-Initiativen "Moratorium plus" und "Strom ohne Atom" durchführen. So könnte die Abstimmung über die zwei Initiativen vom Bundesrat auf den 18. Mai 2003 gelegt werden.

Quelle

P.H. nach Unterlagen des Energieforums Schweiz

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