Ständerats-Kommission sagt Ja zur Wiederaufarbeitung

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Ständerates hat das Kernenergiegesetz (KEG) fertig beraten.

30. Nov. 2001

Mit 6 zu 3 Stimmen empfiehlt sie, das KEG als indirekten Gegenvorschlag den Anti-Atominitiativen gegenüberzustellen. Diese lehnt sie ab: "Moratorium plus" mit 6 zu 0 und "Strom ohne Atom" mit 8 zu 0 Stimmen. Gegenüber dem Antrag Bundesrat beschliesst die Kommission fünf wesentliche Abweichungen:

Wiederaufarbeitung
Im Gegensatz zum Antrag des Bundesrates, die Wiederaufarbeitung zu verbieten, empfiehlt die Urek mit 7 zu 4 Stimmen, diese unter strengen Bedingungen zuzulassen. Eine erste Minderheit will sie verbieten, eine zweite Minderheit unter Führung von Ständerat Inderkum schlägt ein Moratorium für die Wiederaufarbeitung von zehn, längstens zwanzig Jahren vor. Bestehende Verträge könnten bis zum 1. Juli 2006 noch erfüllt werden.

Rahmenbewilligung
Eine Rahmenbewilligung ist nötig für neue Anlagen oder für Anlagen, deren Zweck oder grundlegende Auslegung geändert wird. Der Bundesrat kann eine Rahmenbewilligung erteilen, er ist nicht dazu verpflichtet. Neu hat er aber seinen zustimmenden oder ablehnenden Entscheid dem Parlament zu unterbreiten, welches dazu Stellung nimmt. Dieser Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Lehnt der Bundesrat eine Rahmenbewilligung ab, so kann das Parlament den Bundesrat auffordern, auf den Entscheid zurückzukommen, ihn im Lichte der Parlamentsdebatte neu zu beurteilen und seinen Entscheid erneut dem Parlament zu unterbreiten.

Betriebsbewilligung
Ist eine Rahmenbewilligung erteilt und das Referendum nicht ergriffen worden oder die Volksabstimmung zustimmend ausgefallen, entfallen kantonale Vetomöglichkeiten. Die Übergangsbestimmungen stellen sicher, dass das Projekt Wellenberg bis hin zur Anordnung der Verschlussbewilligung nach heute geltendem Recht abgewickelt wird.

Entsorgung radioaktiver Abfälle
Radioaktive Abfälle sind grundsätzlich im Inland zu entsorgen, doch können unter strengen Auflagen auch Lösungen zur Entsorgung im Ausland in Betracht gezogen werden.

Weiterbetrieb bestehender Kernkraftwerke
Die Eigentümerinnen von bestehenden Kernkraftwerken haben gemäss Urek innert zehn Jahren den Nachweis zur Entsorgung zu erbringen, soweit der Bundesrat ihn nicht schon als erbracht betrachtet. Gelingt der Nachweis nicht, so wird ihnen die Betriebsbewilligung nicht entzogen, doch kann neu die Angelegenheit im Interesse einer Beschleunigung der Entsorgung radioaktiver Abfälle vom Parlament aufgegriffen werden.

Quelle

M.S. nach Energieforum Schweiz, Energie-Report 47/01

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