Standortwahl Wellenberg gemäss KFW zweckmässig

Als zweckmässig beurteilt die Kantonale Fachgruppe Wellenberg (KFW) das Resultat der Standortwahl für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA).

22. Jan. 2002

Mit dem Wellenberg sei ein Standort gefunden worden, dessen weitere Untersuchung angezeigt sei. Im am 23. Januar 2002 vorgestellten "Bericht zur Standortwahl Wellenberg" nimmt die KFW Stellung zum Verfahren, das zur Auswahl des Wellenbergs als möglicher S MA-Lagerstandort führte.
Die ursprünglich 100 möglichen Standorte wurden von der Nagra vor 1985 auf 3 eingeschränkt: Bois de la Glaive, Piz Pian Grand und Oberbauenstock. Der Wellenberg wurde aufgrund der weniger guten geologischen Kenntnisse des Standorts nicht in die engere Auswahl mit-einbezogen. Aufgrund mehrfach geänderter politischer und behördlicher Rahmenbedingungen -unter anderem der Verzicht auf Sondierstollen in der Auswahlphase sowie Lagerkonzept- und Terminplanänderungen - wurde der Wellenberg 1985 wieder in die Auswahl miteinbezogen und ging schliesslich 1993 als "am ehesten geeigneter" Standort aus dem Verfahren hervor (Bulletin 13/1993). Der Wiedereinbezug des Wellenbergs sei nicht umfassend dokumentiert und nicht in allen Schritten nachvollziehbar gewesen, seine Auswahl hingegen schlüssig, schreibt die KFW. Sie zieht aus der Untersuchung der Standortwahl folgende Schlüsse:
"Die bereits früher geäusserte Empfehlung der Kantonalen Fachgruppe, einen Sondierstollen am Standort Wellenberg zu errichten, ist durch die Beurteilung der Standortwahl nicht in Frage gestellt: Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Felduntersuchungen sprechen für den Vortrieb eines Sondierstollens.
Durch den im Kanton Nidwalden eingeleiteten Diskussionsprozess, der zum aktuellen Konzessionsgesuch der Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) führte, wurden Fortschritte in der Philosophie der Lagerung radioaktiver Abfälle und in der Methodik zur Durchführung eines Lagerprojekts erzielt. Die kritische Auseinandersetzung mit Fragen zur Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle sollte daher weiter geführt werden.
Falls die Konzession für einen Sondierstollen nicht erteilt wird oder sich der Standort Wellenberg als ungeeignet erweist, kann nicht auf bereits früher identifizierte Standorte zurückgegriffen werden. Daher ist rechtzeitig ein Auffangszenarium für das weitere Vorgehen bei der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu entwickeln."

Quelle

M.E. nach Mitteilung der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg vom 23. Januar 2002

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