Stilllegungsbewilligung für Tschernobyl

Die staatliche ukrainische nukleare Sicherheitsbehörde hat der "Kernkraftwerksgesellschaft Tschernobyl" die Bewilligung zur Stilllegung der Blöcke 1 bis 3 des seit Ende 2000 endgültig abgeschalteten Kraftwerks erteilt.

4. Apr. 2002

Die Kernkraftwerksgesellschaft ist seit Jahresbeginn offiziell für alle Kernanlagen am Standort Tschernobyl einschliesslich der Lager für bestrahlte Brennstoffe verantwortlich. Die erteilte Bewilligung ist die erste dieser Art in der Ukraine und ermächtigt, mit den Arbeiten zur Stilllegung und dem Abbruch zu beginnen.

Quelle

P.B. nach NucNet, 5. April 2002

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