Strahlenschutzregelwerk: Teilrevision von Ausführungsverordnungen
Das Eidgenössische Departement des Innern und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation haben Ende November 2007 die Revision der Verordnung über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) sowie der Verordnung über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung) verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft.
Eine Anpassung der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung wurde erforderlich, weil die rasante Entwicklung von Technik und Wissenschaft in den letzten Jahren Änderungen bei bisherigen Anwendungsbereichen ionisierender Strahlung bewirkten oder vollständig neue Anwendungen ermöglichten. Im Umbruch befindet sich auch die Bildungslandschaft der Schweiz. Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG), das neue Medizinalberufegesetz (MedBG) und die Umsetzung der Bologna-Deklaration im Hochschulbereich hatten ebenfalls Auswirkungen auf die Verordnung. Im gegenwärtigen Zeitpunkt wurden jedoch nur die notwendigsten Anpassungen vorgenommen. Mit einer Totalrevision soll zugewartet werden, bis die massgeblichen Verordnungen des BBG und das MedBG in Kraft sind. Dies ist voraussichtlich im Jahre 2011 der Fall.
Bei der Teilrevision der Dosimetrieverordnung handelt es sich im Wesentlichen um eine Erweiterung um siebzehn neue nuklidspezifische Datenblätter zur Überwachung der Inkorporation von Radionukliden, die bisher gefehlt haben und vorwiegend in der Nuklearmedizin verwendet werden. Die Datenblätter dienen zur Berechnung von Strahlendosen bei Personen, die radioaktive Stoffe inkorporiert haben.
Quelle
D.S. nach Bundesamt für Gesundheit, Medienmitteilung, 23. November 2007