Strahlenzwischenfall in Fessenheim

Beim Austausch von Filtern im Block 1 des französischen Kernkraftwerks Fessenheim wurden Ende Januar 2004 sieben Mitarbeiter durch Einatmen radioaktiven Staubs kontaminiert.

17. Feb. 2004

Die sofortige Kontrolle durch den betriebsärztlichen Dienst zeigte, dass die Kontamination mit einer Dosis von unter 0,5 mSv nur schwach war. Für beruflich Strahlenexponierte beträgt der Jahresgrenzwert in Frankreich 35 mSv. Der Filterwechsel war nötig, weil als Folge einer Fehlmanipulation von Ventilen radioaktive lonentauscherharze in den Primärkreislauf geraten waren. Diese Harze hatten die Filter verstopft. Wegen des Zwischenfalls entschied die Betreiberin von Fessenheim, die Electricité de France (EDF), die für den 21. Februar 2004 vorgesehene Jahresabschaltung vorzuverlegen und das Kraftwerk bereits am 25. Januar vom Netz zu nehmen, das Primärsystem zu dekontaminieren und mit dem Brenn Stoffwechsel sowie den geplanten Instandhaltungsarbeiten zu beginnen. Wie die französische Sicherheitsbehörde ASN (Autorité de sûreté nucléaire) in einer Medienmitteilung vom 10. Februar berichtet, führte sie am 2. Februar in Fessenheim eine Inspektion durch und konnte feststellen, dass die EDF die nötigen Schritte unternommen hatte, um eine erneute Kontamination zu verhindern. Auch kam die ASN zum Schluss, der Strahlenschutz der Mitarbeiter sei zufrieden stellend gewährleistet. Auf Grund der radiologischen Folgen klassierte sie den Vorfall als Anomalie der Stufe 1 auf der siebenstufigen Internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen Ines. Trotz der getroffenen Massnahmen wurde indessen ein achter Mitarbeiter bei einem späteren Eingriff im Primärsystem an der Hand leicht kontaminiert. In den lokalen Medien fanden die Vorfälle daher - trotz der tiefen Ines-Einstufung - grosse Beachtung.

Quelle

P.B. nach NucNet, 18. Februar 2004

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