Strommengenübertragung: EnBW verfolgt juristischer Weg weiter

Die deutsche Energieversorgerin Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) wird den Rechtsweg weiter verfolgen, um Reststrommengen aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim-2 auf Neckarwestheim-1 übertragen zu dürfen. Dies hat das Unternehmen am 5. Dezember 2008 angekündigt.

19. Dez. 2008
Jörg Michels zur Strommengenübertragung von Neckarwestheim 2 auf den Block 1: «Gegen die Ablehnung des Antrags durch das Bundesumweltministerium im Sommer dieses Jahres haben wir Klage erhoben und werden den juristischen Weg weiterhin mit Nachdruck verfolgen.»
Jörg Michels zur Strommengenübertragung von Neckarwestheim 2 auf den Block 1: «Gegen die Ablehnung des Antrags durch das Bundesumweltministerium im Sommer dieses Jahres haben wir Klage erhoben und werden den juristischen Weg weiterhin mit Nachdruck verfolgen.»
Quelle: Thomas Springer

Neckarwestheim erfüllt höchsten Sicherheitsstandard

Der Sicherheitsstandard des Kernkraftwerks ist jedoch auf höchstem internationalem Niveau, hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) der EnBW Anfang März 2008 bestätigt, nachdem sie eine sogenannte OSART-Mission (Operational Safety Review Team) auf Initiative der EnBW im Herbst 2007 durchgeführt hatte. Laut IAEO könnte Block 1 noch weitere 30 Jahre betrieben werden. Sehr gute Resultate wurden auch bei der im deutschen Atomgesetz vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfung erzielt, meldete die EnBW. Ebenso wie alle anderen Kernkraftwerke der EnBW verfüge Neckarwestheim-1 demnach über ein Sicherheitsniveau, das deutlich besser sei als die von der IAEO für neue Anlagen geforderten Standards. Zudem verfüge die EnBW in ihren Kernkraftwerken über ein wegweisendes, standortübergreifendes Sicherheitsmanagementsystem, das für eine kontinuierliche Verbesserung und Qualitätssicherung betrieblicher Prozesse sorge, so das Unternehmen.

«Unsere Anlagentechnik, unsere betriebliche Organisation sowie das Ausbildungsniveau unserer Mitarbeiter erfüllen höchste internationale Standards oder übertreffen sie sogar», sagte Jörg Michels, technischer Geschäftsführer des Kernkraftwerks Neckarwestheim, zum Abschluss der erfolgreichen Jahresrevision von Neckarwestheim-1. «Wir halten deshalb unseren Antrag, Strommengen von Block 2 auf Block 1 zu übertragen, unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig. Gegen die Ablehnung des Antrages durch das Bundesumweltministerium im Sommer dieses Jahres haben wir Klage erhoben und werden den juristischen Weg weiterhin mit Nachdruck verfolgen. Wenn sich Politik und Gesellschaft darüber hinaus für eine Rücknahme der Laufzeitverkürzung entscheiden sollten, sind unsere Anlagen hierauf in allen Belangen vorbereitet.»

Quelle

M.A. nach EnBW, Pressemitteilung, 5. Dezember 2008

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