Teilrevision der Strahlenschutzverordnung
Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2007 die revidierte Strahlenschutzverordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Hauptstossrichtung der Teilrevision war eine Vereinfachung von Verfahrensabläufen, der weitgehende Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen im Niedrigdosisbereich und dafür eine Verstärkung der Aufsicht im Hochdosisbereich.

Die Strahlenschutzgesetzgebung gewährleistet ein hohes Schutzniveau für Bevölkerung und Umwelt. Damit dieser Stand gehalten werden kann, sind verschiedene Anpassungen notwendig. Die Teilrevision der Strahlenschutzverordnung betrifft sämtliche Aufsichtsbereiche: Natürliche Radioaktivität, Medizin, Industrie und Kernanlagen. Neben Anpassungen an bestehende EU-Richtlinien zum Strahlenschutz und zur Personenfreizügigkeit wurden verschiedene Verfahrensabläufe vereinfacht und einzelne Bereiche dereguliert. Entwicklungen der Technik und Wissenschaft ermöglichen veränderte oder vollständig neue Anwendungen, die ebenfalls berücksichtigt wurden. Im Vergleich zur geltenden Verordnung sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:
- Anpassung der Anforderungen an Sachkunde und Sachverstand
- Grundlage zur Einführung eines Aus- und Fortbildungsregisters
- Vereinfachung und Deregulierung der Bewilligungsverfahren zur Durchführung physiologischer Untersuchungen sowie klinischer Versuche mit Radiopharmazeutika
- Einführung diagnostischer Referenzwerten
- Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Radondatenbank
Reduktion des Verwaltungsaufwands angestrebt
Durch die Anpassung der rechtlichen Vorschriften werden interne Abläufe gestrafft und verschiedene Bewilligungsverfahren beschleunigt oder aufgehoben. Mit der Einführung von Strahlendosis-Richtwerten bei radiologischen diagnostischen Untersuchungen wird eine Optimierung des Strahlenschutzes für Patienten bei radiologisch tätigen Betrieben angestrebt. Ganz allgemein wird durch die erhöhte Gewichtung der Eigenverantwortung der Betriebe für den Strahlenschutz im Anwendungsbereich medizinischer Röntgenanlagen mit niedrigen Personendosen (z.B. Zahnmedizin) und die Konzentration der Aufsicht im Anwendungsbereich mit potenziell hohen Personendosen (z.B. Computertomographie, Strahlentherapie) eine Reduktion des Verwaltungsaufwands und ein verbesserter Schutz bei den risikoreichen Anwendungen ionisierender Strahlung erreicht.
Wie die EU-Richtlinien basiert auch die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung auf den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission. Diese hat kürzlich neue Empfehlungen verabschiedet. Die Anpassung der schweizerischen Strahlenschutzgesetzgebung hin zu einer vollständigen EU-Kompatibilität soll erst nach Inkrafttreten der revidierten EU-Richtlinien mit Zeithorizont 2010 angestrebt werden.
Quelle
D.S. nach Bundesamt für Gesundheit, Pressemitteilung, 24. Oktober 2007