Tiefere Abgabegrenzwerte für Sellafield

Ab 1. Oktober 2004 wird für Sellafield ein wesentlich strengeres Regelwerk zur Begrenzung der Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umgebung gelten.

15. Aug. 2004

Die neuen Grenzwerte und Überwachungsvorschriften betreffen sowohl einzelne Anlagen auf dem Gelände - wo die British Nuclear Fuels pic (BNFL) Wiederaufarbeitungseinheiten, Abfalllager, Einrichtungen zur Abfallkonditionierung sowie die Herstellung von Mischoxid-Kernbrennstoffen betreibt - wie auch den gesamten Standort. Das von der zuständigen britischen Umweltbehörde EA (Environment Agency) erlassene neue Regelwerk berücksichtigt die technische Entwicklung seit den 70er Jahren, die es bereits 2002 erlaubten, Grenzwerte deutlich herabzusetzen. Auch stellt es Verbesserungen bei der Rückhaltung radioaktiver Stoffe in Rechnung, die noch nicht abgeschlossen sind. So wird der Abgabegrenzwert des Standorts für Technetium-99 von heute jährlich 90 TBq auf 20 TBq und ab 2006 sogar auf 10TBq fallen. Auch wird die BNFL- und später die als Rechtsnachfolgerin vorgesehene Nuclear Decommissioning Authority - veranlasst, bei der vorgesehenen Sanierung von Altlasten eine umfassende Abfallrückhaltestrategie zu entwickeln, um die neuen Grenzwerte mit Sicherheit einhalten zu können. Im Hinblick auf die Sanierung wird die EA einen neuen verminderten Grenzwert für Antimon-125 erst 2007 prüfen. Hingegen konnte sie nach der Stilllegung der Calder-Hall-Reaktoren die Bewilligung zur Abgabe von Schwefel-35 und Argon-41 aufheben. Das Festlegen von Grenzwerten sowohl für einzelne Anlagen wie auch den gesamten Standort erhöht nach Meinung der EA die Transparenz der Vorschriften und erleichtert künftig die Handhabung.

Quelle

P.B. nach Medienmitteilung der UK Environmental Agency, 16. August 2004

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