Tschechische Republik: geplante staatliche Beihilfe wird geprüft

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante staatliche Unterstützung Tschechiens für den Bau eines neuen Kernkraftwerks am Standort Dukovany mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

12. Juli 2022
Kernkraftwerk Dukovany in Tschechien
Die Europäische Kommission leitet eine Untersuchung der tschechischen Förderung für eine neue Kernkraftwerkseinheit am Standort Dukovany im Südosten des Landes ein.
Quelle: ČEZ

Im März 2022 meldete Tschechien seine geplante Förderung für den Bau und Betrieb eines neuen 1200-MW-Kernkraftwerksblocks am Standort Dukovany bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung an. Am Standort Dukovany sind derzeit vier Kernkraftwerkseinheiten in Betrieb.

Die geplante Einheit, die im Jahr 2036 in Betrieb genommen werden soll, würde die Stromversorgungssicherheit in Tschechien und den Nachbarländern erhöhen und gleichzeitig zur Dekarbonisierung des Energiesektors und zur Diversifizierung des tschechischen Energiemix beitragen.

Tschechien plant, den Bau des neuen Kernkraftwerks durch drei Massnahmen zu unterstützen:

  1. ein zinsgünstiges rückzahlbares staatliches Darlehen, mit dem 100% der Baukosten gedeckt werden sollen (etwa EUR 7,5 Mrd.),
  2. einen Strombezugsvertrag zwischen dem Unternehmen Elektrárna Dukovany II, die vollständig im Eigentum der ČEZ-Gruppe ist, und einem staatseigenen Unternehmen für die Laufzeit des Projekts (60 Jahre), was den tschechischen Behörden zufolge eine Senkung des Strombezugspreises und Preisanpassungen alle fünf Jahre ermöglichen werde, sowie
  3. einen Mechanismus zum Schutz der ČEZ-Gruppe und des Staates im Falle bestimmter unvorhergesehener Ereignisse (beispielsweise eine Änderung des tschechischen Rechts, welche die Verwirklichung des Projekts unmöglich macht). Der Beitrag der ČEZ-Gruppe zum Projekt wird sich auf rund EUR 0,18 Mrd. belaufen. Die ČEZ-Gruppe ist die grösste Betreiberin in Tschechien, und ihre Anteile werden zu 70% vom tschechischen Staat gehalten.

Auf Grundlage ihrer vorläufigen Beurteilung vertritt die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Auffassung, dass das Vorhaben erforderlich ist und die Beihilfe die Entwicklung einer wirtschaftlichen Tätigkeit fördert. Dennoch hat sie Zweifel, ob die Massnahme in vollem Umfang mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, ein eingehendes Prüfverfahren einzuleiten.

Quelle

M.A. nach Europäische Kommission, Medienmitteilung, 30. Juni 2022

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