UK wegen Lagerbecken vor Europäischem Gerichtshof

Zweifel über die Menge Uran und Plutonium in einem alten Nasslager für bestrahlte Kernmaterialien haben die EU-Kommission anfangs September 2004 veranlasse erstmals gegen ein EU-Mitgliedland beim Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung von Nonproliferationsvorschriften Klage einzureichen.

5. Sep. 2004

Nachdem Euratom-Inspektoren seit vier Jahren vergeblich versucht hatten zu überprüfen, wie viel Kernmaterial sich im Lagerbecken für bestrahlte Kernbrennstoffe des Gebäudes B30 aus den 50er-Jahren am Standort Sellafield der BNFL (British Nuclear Fuels pic) befindet, forderte die Kommission die Regierung in London mit Weisung vom 30. März 2004 auf, binnen zwei Monaten einen Aktionsplan vorzulegen. Er sollte zeigen, wie die im staatlichen Besitz stehende BNFL ein ausreichend genaues Inventar des Lagerbeckeninhalts erstellen kann und künftig Inspektionen vor Ort ermöglichen wird. Doch der am 1. Juni von den britischen Behörden der EU-Kommission unterbreitete Plan erschien dieser zu unverbindlich. Es fehlte die formelle Genehmigung durch die zuständige nukleare Sicherheitsbehörde. Auch lag kein entsprechender Investirons- und Finanzierungsplan bei. Die EU-Kommission sah sich daher ausser Stande zu beurteilen, ob die vorgeschlagenen Massnahmen die Anforderungen der Weisung erfüllen könnten. Gemäss Artikel 82 des Euratom-Vertrags zog die EU-Kommission den Fall daher vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg.
Wie die beteiligten Stellen betonen, stehen hinter der Klage nicht etwa Sicherheits- oder Umweltbedenken. Auch gebe es keinen Hinweis, dass tatsächlich Kernmaterialien abhanden gekommen wären. Es gehe vielmehr darum, der Umsetzung des geltenden Inspektionsregelwerks auch unter technisch komplizierten Voraussetzungen Nachachtung zu verschaffen. Der Gerichtshof kann Grossbritannien mit einer theoretisch unbegrenzten Busse belegen. Er wird aber voraussichtlich zusätzliche Abklärungen treffen und zuerst von Grossbritannien einen verbindlichen Problemlösungsplan verlangen, bevor er zum Mittel der Busse greift.

Quelle

P.B. nach The Guardian, 4. September, und NucNet, 6. September 2004

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