Ukrainische Finanzierung für Chmelnizki und Rowno
Die ukrainische Regierung zeigt Entschlossenheit und Kreativität, um die beiden Kernkraftwerksblöcke Chmelnizki-2 und Rowno-4 bis nächstes Jahr in Betrieb zu nehmen. Die Blöcke sind laut der Bauherrin und künftigen Betriebsgesellschaft Energoatom zu 95% fertig gestellt und die Arbeiten an den Standorten sind voll im Gang. Freilich fehlt es an den Finanzen.
Wie erinnerlich verhandeln die Ukraine und die mit Mitteln der westlichen Industrieländer dotierte Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBRD seit mehr als zwei Jahren über einen Kredit von USD 215 Mio. für die Fertigstellung der beiden Blöcke. Der Kredit wurde der Ukraine unter bestimmten technischen Sicherheitsauflagen zugesichert, um den Verlust an Produktionskapazität durch die vollständige Stilllegung von Tschernobyl auszugleichen. Die EBRD-Experten sind jedoch immer noch am Prüfen von Sicherheitsauflagen und der Kredit bleibt blockiert.
Die ukrainische Regierung hat daher der Energoatom Mitte Juli 2003 erlaubt, auf der in ihren Kernkraftwerken erzeugten elektrischen Energie eine Sonderabgabe zu erheben, die in einen Investitionsfonds für Neuanlagen fliesst. Die Nationale Elektrizitätsaufsichtskommission hat diese Abgabe Ende Juli auf 6,48 Kopeken/kWh (rund 1,8 Rappen/ kWh) begrenzt, Damit dürften bis Ende Jahr für Chmelnizki-2 rund USD 25 Mio. und für Rowno-4 rund USD35 Mio. in den Investitionsfonds fliessen. Das ist rund USD 34 Mio. weniger, als die Regierung erhofft hatte und die Energoatom braucht.
Als weitere Finanzierungsquelle will die Regierung der Energoatom überdies erlauben, noch im laufenden Jahr eine Obligationenanleihe von rund USD 56 Mio. aufzunehmen. Später solle eine zweite Anleihe rund USD 38 Mio. folgen. Damit die Anleihen zu platzieren sind, muss die Energoatom allerdings ihre finanzielle Lage klären. Die Gesellschaft gibt an, ihre Schulden erreichten USD 900 Mio. Diesen ständen Guthaben von rund USD 1,6 Mrd. gegenüber, davon allein beim staatlichen Stromhändler EnergoRynokfast USD 1,4 Mrd. für gelieferte, aber noch nicht bezahlte Energie. Eine Klage von früheren Geschäftspartnern der Energoatom auf Konkurs wegen Nichtbezahlung von USD 25 Mio. wurde vom Handelsgericht in Kiew soeben abgelehnt. Ebenfalls zurückgewiesen hat ein Bezirksgericht die Klage der Umweltorganisation Öffentliches nationales Sicherheitskomitee der Ukraine, die Finanzierung von Chmelnizki und Rowno verstosse gegen die Umweltgesetzgebung. In beiden Rechtshändeln ist noch ein Weiterzug an höhere Instanzen möglich.
Quelle
P.B. nach NucNet, 18. Juli und 15. August 2003