Urteil zum Kritikalitätsunfall Tokai-mura 1999 bekannt gegeben

Ein japanisches Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hideyuki Suzuki hat sechs Personen, welche für den Kritikalitätsunfall in der Urankonversions-Versuchsanlage der JCO Company Ltd. in Tokai-mura die Hauptverantwortung tragen, zu bedingten Haftstrafen verurteilt und Geldbussen verhängt.

3. März 2003

Am 30. September 1999 füllten Angestellte in der genannten Anlage unter Missachtung von Betriebsvorschriften eine zu grosse Menge Uranylnitratlösung aus angereichertem Uran in einen Tank und provozierten so eine Kettenreaktion, die intermittierend während rund 20 Stunden andauerte. Bei diesem in der japanischen Geschichte einmaligen Kritikalitätsunfall kamen zwei Angestellte ums Leben. Rund 600 weitere Personen wurden von radioaktiver Strahlung kontaminiert. Der Unfall wurde der Stufe vier der Internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) zugeordnet. Der Richter bezeichnete die damaligen Arbeitspraktiken und das Sicherheitsmanagement als "schlampig" und sprach gegen den zur Zeit des Unglücks amtierenden Direktorder Anlage, Kenzo Koshijima, eine bedingte Haftstrafe von drei Jahren bei einer Bewährungsfrist von fünf Jahren, sowie eine Geldbusse von JPY 500'000 (ca. USD 4200) aus. Die anderen fünf Angeklagten erhielten bedingte Gefängnisstrafen von zwei bis drei Jahren bei Bewährungsfristen von drei bis vier Jahren. Die Betreiberfirma der Anlage in Tokai-mura, die JCO Company Ltd., wurde, wie von der Anklage gefordert, mit einer Geldstrafe von JPY 1 Mio. (ca. USD 8400) belegt. Nicht nachgekommen ist das Gericht der Forderung der Verteidigung, auch die japanische Regierung sowie die Japan Nuclear Cycle Development Institute (JNC), vormals Power Reactor and Nuclear Fuel Development Corporation (PNC), anzuklagen.

Quelle

P.S. nach NucNet vom 4. März 2003

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