US-Importabgaben auf angereichertem Uran bestätigt

Die amerikanische International Trade Commission (ITC) hat sich dafür ausgesprochen, die Antidumpingabgaben auf schwach angereichertem Uran aus Frankreich aufrechtzuerhalten, weil sonst die amerikanischen Anreicherungsunternehmen gefährdet seien. Damit eröffnet die ITC im jahrelangen Rechtsstreit um diese Abgaben ein weiteres Kapitel.

10. Dez. 2007

Die ITC - ein beratendes Organ des Department of Commerce (DOC) - befürwortet mit diesem Entscheid die Verlängerung einer Massnahme, die das DOC 2002 auf Antrag des amerikanischen Anreicherungsunternehmens Usec gegen die französische Eurodif und die britisch-deutsch-niederländische Urenco getroffen hatte. Gemäss der amerikanischen Verwaltungspraxis überprüfen die ITC und das DOC Schutzzölle und andere Antidumpingmassnahmen alle fünf Jahre unabhängig von einander.

Die ITC begründet ihre Empfehlung, die Massnahme gegen die Eurodif zu verlängern, damit, der Import von angereichertem Uran auf Frankreich bedrohe die amerikanischen Anreicherungsunternehmen wesentlich und gefährde das Wohl der Mitarbeiter solcher Unternehmen sowie der Gemeinden, in denen diese lebten.

In Widerspruch zu Gerichtsentscheid

Die ITC stellt sich damit gegen einen Entscheid des amerikanischen Court of International Trade von 2003, wonach die Erhebung von Schutzzöllen auf angereichertem Uran nicht rechtens sei: Die Anreicherung sei eine Dienstleistung und kein Produkt, unterstehe also nicht dem Schutz des amerikanischen Antidumpinggesetzes. Auch sei nicht ausreichend erwiesen, dass die europäischen Unternehmen unter ihren Kosten lieferten oder staatlich subventioniert seien. Entsprechend konnte das DOC die Abgaben - die im Fall der Eurodif 32,1% ausmachen würden - bis jetzt nicht endgültig erheben.

Den Gerichtsentscheid will die Usec jetzt mit Verweis auf die erneuerte ITC-Beurteilung beim Obersten Gerichtshof anfechten.

Quelle

P.B. nach NucNet, 29. November 2007

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