US-Senat verabschiedet Gesetzesentwurf für radioaktive Abfälle
Mit 64 zu 34 Stimmen hat der amerikanische Senat den Nuclear Waste Policy Amendments Act of 2000 verabschiedet und damit die nötige Zweidrittelsmehrheit, um ein drohendes Veto von Präsident Clinton abzuwenden, knapp verfehlt.
Unter anderem verwehrt der Gesetzesentwurf, der jetzt ins Repräsentantenhaus geht, dem Energieministerium (DOE), Schadenersatzforderungen mit Mitteln aus dem nuklearen Abfallfonds zu begleichen. Das DOE wäre seit dem 31. Januar 1998 gesetzlich verpflichtet, abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken entgegenzunehmen. Weil es dieser Verpflichtung nicht nachkommt und folglich bei den KKW zusätzliche Kosten für die Zwischenlagerung entstehen, haben mehrere Betreiber auf Schadenersatz geklagt. Ein Teil dieser Klagen wurde bereits gerichtlich gutgeheissen (Bulletin 20/1998). Das DOE darf jedoch Behälter für die Vor-Ort-Lagerung und den Transport des abgebrannten Brennstoffs aus dem Fonds finanzieren.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf für radioaktive Abfälle wurde bereits 1997 von beiden Parlamentskammern verabschiedet, allerdings in unterschiedlichen Versionen, worauf ein Differenzbereinigungsverfahren eingeleitet wurde. Im folgenden Jahr wurde die Vorlage auf Eis gelegt (Bulletin 12/1998).
Quelle
M.S. nach NEI Infowire, 10. Februar 2000