USA: Vereinbarung für staatliche Risikoversicherung veröffentlicht

Das amerikanische Department of Energy (DOE) hat am 25. September 2007 den Wortlaut einer Vereinbarung veröffentlicht, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Risikoversicherung in der Höhe von total USD 2 Mrd. (CHF 2,34 Mrd.) für die Unternehmen garantiert, die in den USA die ersten sechs neuen Kernkraftwerke bauen.

4. Okt. 2007

Damit bauwillige Unternehmen in den Genuss der staatlichen Investitionsrisiko-Versicherung gelangen, müssen sie unter anderem das Gesuch für eine kombinierte Bau- und Betriebsbewilligung (Combined Construction and Operating License, COL) bei der Nuclear Regulatory Commission (NRC) eingereicht haben. Danach können sie mit dem DOE ein Conditional Agreement eingehen. Die ersten sechs Unternehmen, die eine COL erhalten und mit dem Bau eines neuen Kernkraftwerks beginnen, sind berechtigt, in einem zweiten Schritt mit dem DOE die Risikoversicherung abzuschliessen.

Laut Risikoversicherung sollen für die ersten beiden Kernkraftwerke, die in den USA gebaut werden, den Bauherren die Kosten bis zu höchstens je USD 500 Mio. rückerstattet werden, die durch unverschuldete Bauverzögerungen, Verspätungen im Bewilligungsverfahren oder aufgrund von Gerichtsverfahren entstehen. Für das dritte bis sechste neue Kernkraftwerk stehen dafür je USD 250 Mio. zur Verfügung.

Die rechtliche Grundlage für die staatliche Risikoversicherung gibt das neue Energiegesetz (Energy Policy Act), das am 8. August 2005 in Kraft getreten ist.

Quelle

M.A. nach DOE, Medienmitteilung, 25. September 2007

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