Verfahren gegen Betreiber in Niedersachsen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihr Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der niedersächsischen Kernkraftwerke im Zusammenhang mit Brennelementtransporten eingestellt.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht kein Ansatz für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Kernkraftwerksbetreiber. Das Ergebnis der Ermittlungen schliesse eine Freisetzung von radioaktivem Material aus dem Innenraum der Transportbehälter aus, da die Behälter nachweislich dicht gewesen seien. Die deutsche Strahlenschutzkommission, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS sowie das Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik in Jülich bestätigen in Gutachten und Stellungnahmen, dass die Brennelementtransporte zu keiner Erhöhung der Strahlenbelastung des Begleitpersonals oder der Bevölkerung geführt haben.
Das Verfahren war im Mai 1998 aufgrund verschiedener Strafanzeigen, unter anderem von Greenpeace, aufgenommen worden. Anlass dafür waren die Ende April 1998 bekannt gewordene Kontamination an Behältern und Bahnwagen für den Transport der Behälter, die die Franzosen im Umladebahnhof von Valognes festgestellt hatten (Bulletin 10/1998).
Quelle
H.R. nach PreussenElektra Kernkraft, Pressemitteilung vom 19. April 1999