Verhandlungsrahmen für den Verhandlungsprozess von Abgeltungen und Kompensationen

Am 22. September 2017 ist ein Leitfaden verabschiedet worden, der das Verfahren zur Regelung der Abgeltungen und Kompensationen an die Standortregionen der künftigen geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle beschreibt.

10. Okt. 2017

Die Standortregionen der künftigen geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle können dereinst Abgeltungen und Kompensationen erhalten. Das sieht der Sachplan geologische Tiefenlager vor, der die Suche nach Standorten für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz regelt. Der Bundesrat beauftrage das Bundesamt für Energie (BFE), einen Leitfaden erarbeiten zu lassen, der den Rahmen für die Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen setzen soll. Die Delegierten der Standortregionen und -kantone sowie der entsorgungspflichtigen Kernanlagenbetreiber haben diesen Leitfaden nun verabschiedet, den sie zuvor in enger Zusammenarbeit und unter Leitung von Professor Michael Ambühl der ETH Zürich ausgearbeitet hatten.

In der am 22. September 2017 gemeinsam unterzeichneten Erklärung empfehlen die beteiligten Vertretungen der Standortregionen und -kantone sowie der entsorgungspflichtigen Kernanlagenbetreiber, den verabschiedeten Leitfaden als Grundlage für die künftigen Verhandlungen in Etappe 3 zu verwenden. Er definiert als Ziel dieser Verhandlungen die vertragliche Regelung von Abgeltungen und allfälligen Kompensationen. Das Verhandlungsresultat wird nicht vorweggenommen, weshalb insbesondere die Höhe der Abgeltungen und allfälligen Kompensationen nicht bereits jetzt festgelegt wurden. Festgelegt wird hingegen das relevante Verhandlungsumfeld, damit – sobald die betroffenen Standortregion(en) bekannt sind – rasch mit den Verhandlungen begonnen werden kann. Weiter regelt der Leitfaden die Verwendung der Zahlungen, den zeitlichen Ablauf und die Verhandlungsorganisation.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 3. Oktober 2017

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