Verknappung der Öl- und Gasressourcen wirft ihre Schatten voraus

Die aktuelle Entwicklung bei den Öl- und Gaspreisen zeige sehr deutlich, was uns früher oder später im grossen Massstab erwarte.

20. Sep. 2000

Es sei unrealistisch zu hoffen, dass die Öl- und Gaspreise langfristig wieder auf das frühere Niveau sinken werden, allenfalls sei mit vorübergehenden Erholungen zu rechnen. Letztlich sei es die Endlichkeit der Ressourcen, die hier ihre Schatten voraus werfe. Dies erklärt die deutsche Kerntechnische Gesellschaft (KTG) in einer Stellungnahme zur aktuellen Energiepreisdiskussion.
Ein Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland oder anderen Ländern wäre daher ein Schritt in die absolut falsche Richtung. Für Deutschland gebe es nur zwei Alternativen: Entweder zum Energienotstandsgebiet zu werden, das auf teure Lieferungen aus dem Ausland angewiesen sein wird - mit gravierenden Auswirkungen auf Wohlstand, soziale Absicherung und Beschäftigung - oder sich mit seinem Know-how an die Spitze des stattfindenden weltweiten Ausbaus der Kernenergie zu setzen. Trotz grosser Anstrengungen werde es noch lange nicht möglich sein, durch Energiesparen und die Nutzung regenerativer Energien die fossilen Energieträger zu ersetzen, wenn allein schon der heutige Kernenergieanteil von etwa einem Drittel der Gesamtstromerzeugung bzw. über 50% der Grundlaststrommenge durch regenerative Energien bei weitem nicht abgelöst werden könne.
Die KTG weiter: "Die Regierung wird mit ihrer derzeitigen Energiepolitik ihrer Verantwortung zukünftigen Generationen gegenüber nicht gerecht. Mit steuerpolitischen Massnahmen kann ein Land nicht mit Energie versorgt werden. Hierfür braucht man leistungsstarke und rund um die Uhr verfügbare Energieträger und eine dazu passende, sichere und zuverlässige Technik. Moderne Kernkraftwerke, wie sie in Deutschland betrieben werden, stehen hierfür bereit. Es bleibt zu hoffen, dass für den Standort Deutschland in Sachen Kernenergie das letzte Wort noch nicht gesprochen ist."

Quelle

M.E. nach Pressemitteilung der KTG vom 21. September 2000

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