Vernehmlassung zu Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager gestartet

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) lanciert. Im Ergebnisbericht, der nun mit den in Etappe 2 erstellten Berichten, Gutachten und Stellungnahmen in die Vernehmlassung geht, schlägt der Bundesrat vor, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in der abschliessenden Etappe 3 der Standortsuche weiter zu untersuchen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. März 2018.

1. Dez. 2017

Der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) gibt das Verfahren und die Kriterien vor, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien radioaktiver Abfälle festgelegt werden. Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei Etappen.



In Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager geht es darum, die Auswahl der möglichen Standorte für geologische Tiefenlager einzuengen und diese dann in Etappe 3 vertieft zu untersuchen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte den Auftrag, von den sechs in Etappe 1 festgesetzten geologischen Standortgebieten die Auswahl auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp – hochaktive sowie schwach- und mittelaktive Abfälle – einzuschränken. Die Nagra schlug vor, die Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg zurückzustellen. Jura Ost und Zürich Nordost sollen ihrer Ansicht nach in Etappe 3 weiter untersucht werden.



Nach Überprüfung des Vorschlags der Nagra kam das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zum Schluss, dass Nördlich Lägern nicht zurückgestellt werden kann. Aus Sicht des Ensi weist das Standortgebiet Nördlich Lägern keine eindeutigen Nachteile im Vergleich zu anderen Standortgebieten für ein Tiefenlager auf. Das Ensi beurteilte die von der Nagra ausgewiesenen Nachteile aufgrund fehlender standortspezifischer Daten als nicht ausreichend begründet. Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) kam zum selben Befund. Im Ergebnisbericht zu Etappe 2 werden deshalb Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost als Standortgebiete aufgeführt, die in Etappe 3 vertieft untersucht werden sollen.

Neben der Einengung der geologischen Standortgebiete hatte die Nagra die Aufgabe, Standortareale für eine Oberflächenanlage zu bezeichnen. Sie ist dabei den Empfehlungen der Regionalkonferenzen gefolgt. Die entsprechenden Standortareale werden ebenfalls im Ergebnisbericht festgelegt. In Jura Ost ist es das Standortareal JO-3+ (Gemeinde Villigen) und in Zürich Nordost das Standortareal ZNO-6b (Gemeinden Marthalen und Rheinau). In Nördlich Lägern hatte die Regionalkonferenz zwei Standortareale, NL-2 (Gemeinde Weiach) und NL-6 (Gemeinde Stadel), empfohlen.

Das Vernehmlassungsverfahren steht auch deutschen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, einzelnen Bundesländern und Gemeinden offen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. März 2018. Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat darüber entscheiden, welche der Standorte in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen.

Quelle

M.A. nach Ensi und BFE, Medienmitteilungen, 23. November 2017

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