Verschärfte Vorschriften für Nukleartransporte in Frankreich

Der für Verteidigung zuständige Chefbeamte im französischen Wirtschafts-, Finanz- und Industrieministerium hat mit Erlass vom 24. Juli 2003 Informationen über die Massnahmen zur Überwachung, zum Einschluss, zum physischen Schutz, zur Verfolgung und zur Bilanzierung von Kernmaterialien, über den Transport solcher Materialien, über mögliche Schwachstellen bei Schutz und Überwachung sowie über die Vorbereitung von Notfallübungen der militärischen Geheimhaltung unterstellt. Er setzte damit Forderungen zur besseren Vorsorge gegen mögliche terroristische Angriffe auf Kernmaterialien um.

29. Sep. 2003

Der Erlass wurde im Journal Officiel Nr. 183 vom 9. August 2003 (Seite 13859) veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft. Die Massnahmen war nötig, weil einige französische Umweltorganisationen, namentlich die Greenpeace, begonnen hatten, alle Einzelheiten von Transporten bestrahlter Brennstoffe im Voraus auf dem Internet zu publizieren, und damit den wirksamen Schutz dieser Transporte unterliefen.
Mit etlicher Verspätung - Ende September -protestierte die französische Greenpeace medienwirksam vor Kernanlagen der Electricité de France, des Commissariat à l'Energie Atomique und der Cogema gegen den Erlass. Wie die Cogema in einer Stellungnahme festhält, ist dieser Protest nicht nur scheinheilig, nachdem unter anderen gerade Greenpeace einen besseren Terrorismusschutz verlangt hatte, sondern auch unsachlich. Die Cogema werde ihre offene Informationspolitik weiter verfolgen. Sie werde namentlich - wie seit 1999 systematisch - über alle geplanten und ausgeführten Kernmaterialtransporte berichten. Wie es bereits heutiger Praxis entspreche, werde sie indessen keine klassifizierten Informationen preisgeben. Diese Politik sei mit dem zuständigen Chefbeamten abgesprochen und der Erlass ändere daran nichts.

Quelle

P.B. nach Journal Officiel de la République française, 9. August 2003, Le Monde, 3. September, und Cogema-Medienmitteilung, 30. September 2003

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