Verspätete Inbetriebnahme von Flamanville-3 bestätigt

Wegen Qualitätsabweichungen bei einigen Schweissnähten an Rohrleitungen des sekundären Kühlkreislaufes von Flamanville-3 wird der erste Brennstoff im vierten Quartal 2019 eingesetzt, ein Jahr später als zuletzt anvisiert. Das führt dazu, dass die Kernkraftwerkseinheiten Fessenheim-1 und -2 länger am Netz bleiben.

27. Juli 2018

Im April 2018 hatte die EDF die Autorité de sûreté nucléaire (ASN) über Qualitätsabweichungen bei einigen Schweissnähten an Rohrleitungen des sekundären Kühlkreislaufes des Reaktors von Flamanville-3 informiert. Bis zum 25. Juli 2018 konnten 148 der insgesamt 150 Schweissnähten überprüft werden – die zwei verbleibenden Schweissnähte sollen bis Ende Juli untersucht sein. Von den untersuchten Schweissnähten wiesen 33 Qualitätsmängel auf. Diese Nähte werden laut EDF repariert. 20 weitere sollen nachgebessert werden, da diese nicht den «hohen Qualitätsanforderungen» genügten, welche die EDF während der Auslegungsphase festgelegt hatte. Für zehn weitere Schweissnähte unterbreitete die EDF der ASN einen Vorschlag mit einer spezifischen Korrekturmethode, um das hohe Sicherheitsniveau der Anlage während ihrer gesamten Lebensdauer zu bestätigen. Der ASN werde diese Methode eingehend prüfen, so die EDF. Die anderen 85 Schweissnähte sind auslegungskonform.

Die EDF-Gruppe musste daher den Zeitplan und die Baukosten von Flamanville entsprechend anpassen. Die erste Brennstoffbeladung wurde auf das 4. Quartal 2019 verschoben und die Baukosten von EUR 10,5 Mrd. (CHF 12,2 Mrd.) auf EUR 10,9 Mrd. (CHF 12,7 Mrd.) angehoben. Die Warmtests sind vor Ende 2018 vorgesehen.

Auswirkung auf Fessenheim-Abschaltung

Die Auswirkungen der Flamanville-Verzögerung auf den Betrieb der beiden Fessenheim-Einheiten würden derzeit geprüft, teilte die EDF mit. Sébastien Lecornu, Staatssekretär im Ministerium für den ökologischen und solidarischen Wandel, liess per Twitter-Nachricht vermelden, die Abschaltung von Fessenheim-1 und -2 sei unumstösslich. Die Ausserbetriebnahme verschiebe sich jedoch dementsprechend. «Es liegt am Betreiber, die Fristen zu präzisieren», erklärte er weiter. Das Energiewende-Gesetz begrenzt die installierte Leistung des Kernkraftwerksparks auf die heutigen 63,2 GW. Das bedeutet, dass mit der Inbetriebnahme des EPR Flamanville-3 zwei kleinere Einheiten vom Netz gehen müssen. Die Vorgängerregierung hatte ein Dekret zu Schliessung des Kernkraftwerks Fessenheim erlassen.

Quelle

M.A. nach EDF, Medienmitteilung, 25. Juli, Sébastien Lecornu, Twitter-Nachrichten, 24. Juli 2018

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