Vier Zwischenlager in Deutschland genehmigt

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 22. September 2003 den Betreibern der Kernkraftwerke Biblis, Neckar, Isar und Unterweser Genehmigungen für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern am jeweiligen Standort erteilt.

21. Sep. 2003

Mit der Entscheidung hat das BfS die Voraussetzung für den Bau von Zwischenlager-Kapazitäten getroffen, die benötigt werden, wenn ab Juli 2005 die Transporte zur Wiederaufarbeitung enden. Die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente in Lagerhallen aus Stahlbeton, bzw. in Neckar in Lagertunneln, ist auf maximal 40 Jahre befristet. Spätestens dann sollen sie in ein Endlager in tiefen geologischen Schichten verbracht werden.

Quelle

D.S. nach Mitteilung BfS vom 22. September 2003

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