Vollzugshilfe zur Entsorgung medizinischer Abfälle

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ihre Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen auf den neuesten Stand gebracht. Das Dokument liefert Handhabungs- und Entsorgungshinweise, welche die Anforderungen des Umweltschutzes konkretisieren und im Einklang mit den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes sowie des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene stehen.

18. Aug. 2021

Die aktualisierte Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen hat zum Ziel, eine sichere und sachgemässe sowie möglichst einheitliche Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die im Rahmen der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung und Forschung anfallen, sicherzustellen. Eine sichere und sachgemässe Abfallentsorgung gewährleiste die Vermeidung von Krankheitsübertragungen und Umweltbelastungen, schreibt das Bafu. Aus diesem Grund werde in der Vollzugshilfe der Stand der Technik bei der Klassierung und Kennzeichnung der Abfälle, bei der Einstufung der Abfälle als Sonderabfall bis zum Umgang mit den Abfällen behandelt.

Die Vollzugshilfe richtet sich an Kantone, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie an alle anderen Akteure, welche die Abfallentsorgung innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens organisieren oder die Verantwortung dafür tragen (private Entsorgungsunternehmen usw.).

Quelle

M.A. nach Bafu, «Entsorgung von medizinischen Abfällen – Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen». Stand 2021

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