Vorbereitung Langzeitbetrieb der 900-MW-Reaktoren Frankreichs
Die französische Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) hat am 3. Dezember 2020 die öffentliche Vernehmlassung zum weiteren Betrieb der Kernkraftwerkseinheiten der 900-MW-Baureihe der Electricité de France (EDF) über 40 Jahre hinaus lanciert.
Bei dieser Vernehmlassung, die bis zum 15. Januar 2021 dauert, geht es um den Beschlussentwurf, den die ASN nach Abschluss der Prüfung der generischen Phase der vierten periodischen Zehn-Jahres-Überprüfung der 32 Reaktoren der 900-MW-Baureihe verfügen will. Diese Phase betrifft die Untersuchungen und Änderungen der Anlagenteile, die allen Reaktoren gemeinsam sind, die nach einem ähnlichen Model ausgelegt worden sind.
Die ASN ist der Ansicht, dass alle von der EDF geplanten und von der Aufsichtshörde vorgeschriebenen Massnahmen einen weiteren Betrieb der 900-MW-Reaktoren für zehn Jahre nach ihrer vierten periodischen Sicherheitsüberprüfung ermöglichen. Die periodische Sicherheitsüberprüfung werde dann an jedem der 900-MW-Einheiten bis 2031 durchgeführt, so die ASN.
Die französischen Regelwerke für Kernanlagen kennen keine feste Lebensdauer. Die ASN schätzt die Restlebensdauer für jede Anlage individuell gemäss dem Sicherheitszustand periodisch neu ein. Die rund alle zehn Jahre stattfindende umfassende Sicherheitsüberprüfung soll gewährleisten, dass die für die Sicherheit bedeutsamen Komponenten und Systeme die Auslegungskriterien noch mindestens zehn Jahre im Lastbetrieb erfüllen und alle gemäss Sicherheitsanalysen sinnvollen Nachrüstmassnahmen getroffen werden. Die vierte periodische Sicherheitsüberprüfung ist von besonderer Bedeutung, denn die 32 Einheiten der 900-MW-Baureihe basieren auf eine Auslegungsdauer von 40 Jahren. Wenn der Betrieb über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden soll, so müssen diese Auslegungsstudien aktualisiert oder einige Komponenten ersetzt werden.
Quelle
M.A. nach ASN, Medienmitteilung, 3. Dezember 2020