Weitere Verlängerung der Price-Anderson-Act

Nachdem der amerikanische Kongress im Rahmen des Budgets für das Fiskaljahr 2003 die Ausdehnung der Deckungsverpflichtungen der Price-Anderson-Act auf das laufende Jahr genehmigt hatte, soll jetzt durch neue Bestimmungen im Energiegesetz die Anwendung der Act auf bis zu 15 Jahre gesetzlich abgestützt werden.

19. Feb. 2003

Der Unterausschuss für Energie und Luftqualität des Repräsentantenhauses gibt dem Plenum eine entsprechende Empfehlung ab. Im Senat fiel der Grundsatzentscheid zur Verlängerung um bis zu 15 Jahre bereits 2002. Die Price-Anderson-Act regelt die Haftpflicht der privaten Kernanlagenbetreiber in den USA und bietet für den aus den Beiträgen der Betreiber gespeisten Haftungsfonds eine Bundesgarantie. Die eingeleitete Ausdehnung ist in erster Linie für Neuanlagen bedeutsam. Weitere jetzt beantragte Ergänzungen des Energiegesetzes sollen die Umsetzung der Vorschläge von Präsident Bush in den Bereichen Förderung von Brennstoffzellen und Wasserstoffwirtschaft sicherstellen. Das Plenum des Hauses wird das Geschäft im April beraten. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen rechtzeitig, das heisst im August 2003.

Quelle

P.B. nach NucNet, 20. Februar 2003

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