Weitere Verurteilung von Greenpeace-Aktivisten wegen KKW-Blockaden

Das Bezirksgericht Zurzach hat am 19. März 2003 Gefängnisstrafen zwischen 5 und 14 Tagen gegen fünf Greenpeace-Aktivisten in Bussen zwischen CHF 1000 und 2000 umgewandelt.

19. März 2003

Zusätzlich müssen die Verurteilten die Verfahrenskosten sowie Anteile der durch die Polizeieinsätze entstandenen Kosten übernehmen. Die ihnen zur Last gelegten Vergehen (Nötigung, versuchte Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) waren nur in geringem Mass bestritten.
Insgesamt 19 Teilnehmer an Blockaden in den Jahren 1999 und 2000 vor den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt hatten gegen Strafbefehle beim Bezirksgericht Zurzach Einsprache erhoben. Das Gericht sistierte die Verfahren gegen die Greenpeace-Aktivisten, bis dessen Urteile gegen weiteren 37 Umweltaktivisten rechtskräftig wurden, was mit dem Bundesgerichtsurteil im September 2002 der Fall war. 14 Aktivisten akzeptierten anschliessend die gegen sie verhängten Bussen und zogen die Einsprachen zurück. Fünf weitere hielten die Einsprachen aufrecht und wehrten sich insbesondere gegen die zusätzlich zu den Bussen verhängten Gefängnisstrafen. Damit hätten sie nie und nimmer gerechnet. Das Risiko, hinter Gitter zu kommen, hätten sie niemals eingehen wollen.

Quelle

M.E. nach Aargauer Zeitung, 20. März 2003 und Medienmitteilung Greenpeace Schweiz, 19. März 2003

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