Wiederaufarbeitungsverbot führt in unüberschaubare "Plutoniumspeicherwirtschaft"
In einer Stellungnahme zum beabsichtigten Wiederaufarbeitungsverbot in Deutschland warnt das Forschungszentrum Karlsruhe vor den Folgen für die Plutoniumwirtschaft:
"Die Pläne der Bundesregierung, in einem neuen Atomgesetz die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen zu verbieten und nur noch die direkte Endlagerung zuzulassen, haben eine Reihe von technischen Konsequenzen, die bisher in der überwiegend politisch geführten Diskussion völlig vernachlässigt wurden. Bis zum Jahr 2000 werden in deutschen Kernreaktoren rund 80 t Plutonium in abgebrannten Brennelementen angefallen sein. Schon jetzt muss Deutschland rund 30 t reines Plutonium entsorgen. Dieses Plutonium soll nach den Diskussionen über den neuen Atomgesetzentwurf der direkten Endlagerung zugeführt werden. Das bedeutet, dass es irgendwo in Deutschland einen Plutoniumspeicher geben wird, der mindestens 80 t Plutonium enthält. Wer kann für die Sicherheit dieses Speichers über Jahrzehnte und Jahrhunderte bei wechselnden Gesellschaftsformen garantieren? Wie kann man über Jahrtausende den vollen Erhalt der Informationen über die Sicherheit des Plutonium-Endlagers gewährleisten?
Derzeit lagern in den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield rund 30 t reines Plutonium, die aus aufgearbeiteten deutschen Brennstäben angefallen sind und die von Deutschland wieder zurückgenommen werden müssen. Dazu kommen 2 t Plutonium, die in Form von unbestrahlten SNR-300-und KNK-II-Brennelementen in Hanau lagern. Bezüglich einzuhaltender Sicherheitsstandards ist dieses Material genauso zu behandeln wie die jeweils 50 t Plutonium aus amerikanischen und russischen Atomwaffenarsenalen. In den USA werden für die Entsorgung des Waffenplutoniums nur zwei Verfahren zugelassen, um den von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) geforderten Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten: Entweder die Mischung des Plutoniums mit hochradioaktivem Abfall und anschliessende Verglasung oder die Verarbeitung zu Mischoxid-(Mox-)Brennelementen mit anschliessender Rückführung in Kernreaktoren. Für das erste Verfahren liegen in Deutschland keine Erfahrungen vor, die zweite Variante, mit der Deutschland weltweit die meisten Betriebserfahrungen besitzt, ist bei einem schnellen Ausstieg aus der Atomenergie nicht zu realisieren. Dazu kommt, dass es für die direkte Endlagerung dieses Plutoniums bisher kein Konzept für die Spaltstoffüberwachung (sogenannte Safeguards) durch die IAEO oder Euratom gibt.
In deutschen Kernkraftwerken fallen beim derzeitigen Betrieb jährlich weitere etwa 4-5 t Plutonium in den abgebrannten Brennelementen an. Bis zum Jahre 2000 ergibt sich - mit den schon vorhandenen über 30 t reinem Plutonium - eine Gesamtmenge von rund 80 t Plutonium in Deutschland. Wenn dieses Plutonium in ein Endlager verbracht wird, müssen verschiedene Randbedingungen erfüllt sein, die aus heutiger Sicht schwer vorstellbar sind: Der Plutoniumspeicher muss über Jahrhunderte und Jahrtausende überwacht werden, die Informationen über das Endlager müssen in vollem Umfang erhalten werden. Bei sich ändernden Gesellschaftsformen und damit auch Besitzständen muss die Gefahr des Missbrauchs wirkungsvoll ausgeschlossen werden. Die glücklicherweise weitgehend friedlich verlaufene Auflösung der früheren Sowjetunion und die damit verbundene Verlagerung der Waffenarsenale zeigt, welche Auswirkungen Veränderungen von Staatsgefügen haben können."
Professor Manfred Popp, Vorsitzender des Vorstandes des Forschungszentrums Karlsruhe, bemerkt dazu: "Die Pläne der Bundesregierung, durch eine schnelle Neufassung des Atomgesetzes den Ausstieg aus der Atomenergie einzuleiten und gleichzeitig den Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung zu forcieren, liessen vielen wissenschaftlich-technischen Fragen in der Diskussion bisher keinen Raum. Wir wollen nicht das Primat der Politik in Energiefragen in Frage stellen, wir müssen aber vor den Folgen von schnellen Richtungswechseln warnen. Es sollten keine überstürzten Entscheidungen von so grosser Tragweite getroffen werden, ohne dass die Konsequenzen aufgezeigt und gegeneinander abgewogen wurden."
Quelle
Pressemitteilung des Forschungszentrum Karlsruhe vom 26. Januar 1999