Wiederaufarbeitungsverbot verhindert Fortschritt bei Endlagerung

Zwischen den derzeitigen nuklearen Entsorgungswegen – Wiederaufarbeitung in Frankreich oder England oder direkte Endlagerung – bestehen keine signifikanten sicherheitstechnischen Unterschiede.

11. März 2002

Dies schreibt die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) in ihrer neuen Studie. Beide Entsorgungswege seien technisch machbar und führten zu keinen nennenswerten Strahlenbelastungen in der Bevölkerung. Andererseits sieht die ILK aufgrund neuester Fortschritte in der Forschung konkrete Chancen, künftig eine noch höhere Sicherheit bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erreichen, wenn vorher die radioaktiven Stoffe mit sehr hohen Halbwertszeiten abgetrennt und einer speziellen Behandlung (sogenannte Transmutation) unterzogen würden. Dies bedeute jedoch, dass die abgebrannten Brennelemente zuerst wiederaufgearbeitet werden müssten. Die ILK der deutschen Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde 1999 gegründet. Das internationale Wissenschaftergremium berät die Länder in Fragen der Sicherheit und der effizienten Nutzung der Kernenergie.
Der baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsminister, Ulrich Müller, meinte bestärkt durch diese Studie: "Mit dem Verbot der Wiederaufarbeitung hat die Bundesregierung die Zukunftschancen für eine höhere Sicherheit bei der Entsorgung deutscher Kernkraftwerke leichtfertig aus der Hand gegeben und Deutschland von der europäischen und internationalen Entwicklung abgekoppelt. Wir brauchen intensive Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Transmutation. Gerade bei der Entsorgungsfrage müssen wir die sich abzeichnenden Entwicklungen in unsere politischen Entscheidungen miteinbeziehen und dürfen Chancen für sicherheitstechnisch bessere Lösungen nicht durch Verbote vertun", erklärte Müller mit Blick auf die jüngste Änderung des Atomgesetzes durch die Bundesregierung, das die Wiederaufarbeitung ab 2005 verbietet.

Quelle

D.S. nach Mitteilung des Landes BadenWürttemberg vom 12. März 2002

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