Wintersession 2011: neu eingereichte parlamentarische Vorstösse zur Kernenergie
In der parlamentarischen Wintersession vom 5. bis 23. Dezember 2011 haben Mitglieder des National- und Ständerats wiederum einige parlamentarische Vorstösse zur Kernenergie eingereicht.
Die Interpellation von NR Isabelle Chevalley (GL/VD) «Stilllegung von Kernanlagen: Fonds reicht immer noch nicht aus!» (11.4062) erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Neuevaluation der Rückbaukosten von Kernkraftwerken durch eine unabhängige Stelle, bittet den Bundesrat um eine Aufstellung der derzeit im Rückbau befindlichen Anlagen und deren geplanten und effektiven Kosten, fragt nach der Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesversammlung die Übernahme allfälliger ungedeckter Kosten durch die öffentliche Hand ablehnt und weist auf die Möglichkeit hin, dass die Lebensdauer eines Kernkraftwerkes, das aus sicherheitstechnischen Gründen vor dem 50. Betriebsjahr abgeschaltet werden müsste, allein aufgrund der Finanzierung der Stilllegungskosten verlängert wird.
Die Motion von SR Anita Fetz (SP/BS) «Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen» (11.4213) verlangt, dass Rückzahlungen an einen beitragspflichtigen Anlagenbetreiber grundsätzlich erst möglich werden, wenn sein Werk endgültig ausser Betrieb genommen ist und er allen Verpflichtungen gegenüber dem Stillegungs- und Entsorgungsfonds nachgekommen ist. Die Bandbreite im Sinn von Art. 9 Abs. 3 SEFV im Minusbereich darf nicht grösser sein als 5% und Abweichungen des angesammelten Kapitals unterhalb dieser Minusbandbreite müssen innerhalb des Folgejahres ausgeglichen werden. (Art. 9 Abs. 3 SEFV: «Liegt das angesammelten Kapital aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten ausserhalb einer von der Kommission festgelegten Bandbreite, so setzt die Kommission die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode in einer Zwischenveranlagung neu fest.»)
Die Interpellation von NR Martin Landolt (BDP/GL) «AKW-Ausstieg. Forschung und Entwicklung in der Schweiz» (11.4063) verweist auf die für den Atomausstieg nötigen Forschungsanstrengungen und die Bedeutung, dass diese Forschung und Entwicklung innerhalb der Schweiz stattfindet. Sie erkundigt sich nach den Absichten des Bundesrats dafür zu sorgen, dass die Entwicklung innovativer Technologien innerhalb der Schweiz erfolgt, nach seiner Einschätzung der Rolle der ETH und der Universitäten und der benötigten (zusätzlichen) finanziellen Mittel.
Die Interpellation von NR Eric Nussbaumer (SP/BL) «Sicherheitstechnische Lebensdauer von Kernkraftwerken» (11.4170) erkundigt sich nach internationalen Normen, Richtlinien oder Empfehlungen, welche die sicherheitstechnische Lebensdauer (beziehungsweise deren Ende) einerseits und die Auslegungslebendauer von Kernkraftwerken andererseits definieren. Weiter fragt sie nach der Anwendung internationaler Normen zur Festlegung der sicherheitstechnischen Lebensdauer in der Schweiz, nach der Berechnung der sicherheitstechnischen Lebensdauer für nicht ersetzbare Komponenten und Bauten von Kernkraftwerken im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfungen, nach einer schriftlich dokumentierten Abschätzung der sicherheitstechnischen Lebensdauer im Rahmen der Alterungsüberwachungsprozesse, nach den Möglichkeiten, das sicherheitstechnische Ende der Lebensdauer mehrere Jahre im Voraus zu verfügen, nach der zuständigen Behörde und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Das Postulat von NR Eric Nussbaumer (SP/BL) «Bericht über die Varianten der Laufzeitbegrenzung bei Atomkraftwerken» (11.4175) verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht darlegt, ob die unbefristeten Betriebsbewilligungen der Schweizer Kernkraftwerke im Interesse der Investitions- und der Planungssicherheit in Betriebsbewilligungen mit klaren Laufzeitbegrenzungen umgewandelt werden können.
Quelle
M.A. nach Energieforum Schweiz, Rückblick auf die Wintersession 2011, und Parlamentarischer Geschäftsdatenbank Curia Vista