Zürcher Regierung lehnt Einzelinitiative betreffend Mitsprache bei Endlagern ab

Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Einzelinitiative von Jean-Jacques Fasnacht aus Benken betreffend Mitsprache bei "Atomendlagern" nicht definitiv zu unterstützen.

17. Mai 2000

Die Einzelinitiative wurde am 8. Februar 1998 eingereicht und vom Kantonsrat am 26. August 1998 vorläufig unterstützt. Sie verlangt die Änderung der Kantonsverfassung (Artikel 30) und die Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Die Genehmigung von Konzessionen zur Benutzung des Untergrundes - unter anderem für Lagerzwecke - soll der Volksabstimmung unterstellt werden.
Der Regierungsrat erachtet das Mitspracherecht mittels Volksabstimmung bei der Erteilung von Konzessionen als nicht notwendig. Gemäss Kantonsverfassung unterliegen Stellungnahmen des Kantons über die Wünschbarkeit der Errichtung von "Atomendlagern" auf dem Gebiet des Kantons Zürich und seiner Nachbarkantone der Volksabstimmung. Damit enthält die Kantonsverfassung bereits eine genügende demokratische Absicherung durch die Stimmbürgerschaft des ganzen Kantons.

Quelle

M.S. nach Mitteilung des Zürcher Regierungsrats vom 18. Mai 2000

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