Zweite Besprechung zur Rücknahme radioaktiver Abfälle in die Schweiz

Am 18. Oktober 2001 fand in Paris eine zweite Besprechung zur bevorstehenden Rücknahme von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter schweizerischer Brennelemente in die Schweiz statt.

22. Okt. 2001

Der erste Rücktransport verglaster Abfälle aus der Wiederaufarbeitungsanlage der Cogema im französischen La Hague ins zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (Zwilag) ist im Dezember dieses Jahres vorgesehenen.
An der auf Wunsch Frankreichs durchgeführten Besprechung nahmen auf französischer Seite teil: Vertreter der betroffenen Ministerien, der Sicherheitsbehörde, der Cogema sowie des Transporteurs (Transnucléaire). Die schweizerische Delegation setzte sich aus Vertretern des Bundesamtes für Energie (BFE), der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), der Kernkraftwerksbetreiber und des Zwilag zusammen und wurde von einem Mitglied der schweizerischen Botschaft in Paris begleitet.
Im Gegensatz zur ersten Besprechung vom Januar dieses Jahres in Bern, an welcher allgemeine Fragen der Sicherheitsanforderungen und -massnahmen sowie der Bewilligungs- und Meldeverfahren zur Diskussion standen, rückte nun das konkrete Vorgehen zur Abwicklung des ersten Transports im Zentrum der Gespräche.
Abgebrannte Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken werden zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht. Die entsprechenden Verträge sehen vor, dass die beim Wiederaufarbeitungsverfahren anfallenden Abfälle in die Schweiz zurückgeführt werden. Seit Juli dieses Jahres steht im Zwilag die Lagerhalle zur Aufnahme hochradioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Betrieb. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung zur Rücknahme der verglasten Abfälle aus der Wiederaufarbeitung erfüllt. Bereits im Juli ist ein erster Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Leibstadt ins Zwilag verbracht worden. In den kommenden Jahren sollen jährlich zwei Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen in die Schweiz zurückgebracht werden.

Quelle

M.S. nach Medienmitteilung Uvek, 23. Oktober 2001

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