Zweiter Schweizer Bericht über die nukleare Sicherheitskonvention

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat dem Sekretariat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien den zweiten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit eingereicht.

18. Okt. 2001

Mit der Konvention, die von 53 Staaten ratifiziert ist, soll ein hohes Mass an nuklearer Sicherheit erreicht und erhalten werden. Mensch und Umwelt sind vor Strahlenschäden zu schützen und Unfälle in Kernkraftwerken mit Austritt von Radioaktivität zu vermeiden. Die Vertragspartner haben sich verpflichtet, die Grundsätze für die Sicherheit der Kernanlagen anzuwenden.
Der Statusbericht der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) legt dar, wie die Zielvereinbarungen der Konvention in der Schweiz umgesetzt sind. Das Sekretariat der IAEO wird diesen Bericht zusammen mit den weiteren Länderberichten den Vertragsstaaten zustellen. Die in Arbeitsgruppen eingeteilten Staaten haben anschliessend Gelegenheit, sich zu den Länderberichten zu äussern und Fragen vorzubringen.
Die Schweiz hat die Konvention im Oktober 1995 unterschrieben (Bulletin 19/1995) und im September 1996 ratifiziert. Der erste Schweizer Statusbericht wurde der IAEO im Jahre 1998 zugestellt (Bulletin 17-18/1998).

Quelle

D.S. nach Medienmitteilung Uvek vom 19. Oktober 2001

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