Bundesrat beantragt Ratifikation eines internationalen Entsorgungs-Abkommens

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Ratifikation des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle zuhanden des Parlaments verabschiedet und die Ratifikation beantragt.

6. Apr. 1999

Das Übereinkommen wurde durch eine internationale Expertengruppe unter dem Vorsitz von Prof. Alec Jean Baer, ehemaliger stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Energie, erarbeitet und 1997 an einer diplomatischen Konferenz in Wien gutgeheissen (Bulletin 17-18/1997). Der Anwendungsbereich erstreckt sich unter anderem auf die Handhabung, den Import und Export abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
Ergänzend zu dem von der Schweiz am 12. September 1996 ratifizierten Übereinkommen über die nukleare Sicherheit, dessen Geltungsbereich sich auf Kernkraftwerke beschränkt, schafft das nun vorliegende Übereinkommen im Bereich Kernbrennstoffkreislauf völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen zur Umsetzung international anerkannter technischer Vorschriften in nationales Recht. Es stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der Sicherheit im Bereich der nuklearen Entsorgung dar. Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald 25 Staaten ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien hinterlegt haben.

Quelle

M.S. nach Pressemitteilung des Uvek, 7. April 1999

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