Deutschland: Abschlussbericht der Endlagerkommission eingereicht

Die deutsche Endlagerkommission empfiehlt, die hochaktiven Abfälle des Landes in einem Tiefenlager dauerhaft aufzubewahren. Die Öffentlichkeit soll am Standortauswahlverfahren umfassend mitwirken.

11. Juli 2016
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (Bildmitte) nimmt im Namen der Bundesregierung ein Exemplar des Abschlussberichtes der Endlagerkommission entgegen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (Bildmitte) nimmt im Namen der Bundesregierung ein Exemplar des Abschlussberichtes der Endlagerkommission entgegen.
Quelle: BMUB / Thomas Trutschel

Die deutsche Kommission «Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe» (Endlagerkommission) übergab am 5. Juli 2016 nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht der Bundesregierung. Gesetzlicher Auftrag der Kommission war es, für ein neues Standortauswahlverfahren Kriterien, Prozesse und Entscheidungsgrundlagen zu definieren, das Standortauswahlgesetz zu evaluieren sowie Vorschläge zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz zu machen.

Die 33-köpfige Endlagerkommission hatte sich Ende Mai 2014 konstituiert. In ihrem Abschlussbericht empfiehlt sie gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien zur Suche nach einem Endlager für hochaktive Abfälle. Die Abfälle sollen in einem geologischen Tiefenlager dauerhaft aufbewahrt werden, wobei Rückholbarkeit und Bergbarkeit zu berücksichtigen seien. Laut Abschlussbericht soll der Standort mit «bestmöglicher Sicherheit» in einem mehrphasigen vergleichenden Verfahren ermittelt und durch einen Beschluss des Bundestages festgelegt werden. Die empfohlenen Kriterien sehen vor, dass ein Endlager in Salz-, Ton- und Kristallinformationen gesucht werden kann.

Ralf Güldner, Präsident des Deutschen Atomforums (DAtF), erklärte in einer Stellungnahme: «Neben Pfad und Kriterien hat die Kommission auch ein umfassendes und ausserordentlich ambitioniertes Beteiligungsverfahren entwickelt, das den Bürgern insbesondere betroffener Regionen weit reichende Mitwirkungsmöglichkeiten geben soll. Auf dieser Grundlage soll dem veränderten gesellschaftlichen Partizipationsbedürfnis moderner Industriegesellschaften Rechnung getragen werden.» Zugleich sei dabei ein konsequentes und zielgerichtetes Vorgehen erforderlich, um zu einer Lösung in dieser lange umstrittenen Frage zu kommen, fügte er an.

Quelle

M.A. nach Deutschem Bundestag, DAtF, und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Medienmitteilungen, 5. Juli 2016

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