Ensi: neue Freimessrichtlinie herausgegeben

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat die Richtlinie Ensi-B04 zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen durch eine Neuausgabe abgelöst. Die Behörde gibt die neue Richtlinie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) heraus.

4. Dez. 2018

Die Neuausgabe der Richtlinie Ensi-B04 «Befreiung von Kontroll- und Überwachungsbereichen sowie Materialien von der Bewilligungspflicht und Aufsicht» legt nach wie vor die messtechnischen und administrativen Anforderungen fest, mit denen Materialien aus Kontroll- und Überwachungsbereichen entfernt oder Bereiche daraus ausgezont werden können. Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung wurden Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Euratom an die Befreiung von der behördlichen Aufsicht in die schweizerische Gesetzgebung übernommen. Die Schweiz hat mit diesem Schritt ihre Befreiungsgrenzen international harmonisiert. Beim Grenzübertritt befreiter Stoffe oder Abfälle entstehen somit keine Probleme mehr. Weiter wurden mit der Neuausgabe der Richtlinie die Anforderungen an die Freimessung in der ganzen Schweiz vereinheitlicht.

Gemäss Ensi mussten mit dem anstehenden Rückbau von Kernkraftwerken, insbesondere dem des Kernkraftwerks Mühleberg, die Aspekte der Freimessung von grossen Materialmengen (Gesamt-Gamma-Aktivitäts-Messsysteme), von Hallen und Gebäuden (ln-Situ-Gammaspektrometrie-Messsysteme) vertieft geregelt werden. Dazu gehörte auch eine Neuformulierung der Methoden zur Befreiung von Materialien und Räumen aufgrund von Messungen an Stichproben. Ein weiterer Aspekt sind die Festlegungen bezüglich des Vorgehens bei der Befreiung oder Verwertung von Materialien nach einer Abklinglagerung.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 30. November 2018

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