Geologisches Tiefenlager: Bundesrat startet dritte Etappe

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. November 2018 entschieden, dass die drei Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) in der nun folgenden dritten Etappe weiter untersucht werden sollen.

26. Nov. 2018
Die zweite Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle werden für SMA sowie für HAA die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost vertieft untersucht.
Die zweite Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle werden für SMA sowie für HAA die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost vertieft untersucht.
Quelle: Nagra

Das Ziel von Etappe 2 war einerseits die Einengung der Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp (SMA-Lager bzw. HAA-Lager), andererseits die Festlegung von Standortarealen für die Oberflächenanlagen. Dazu wurden die sechs Standortgebiete aus Etappe 1 – Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost – sicherheitstechnisch vertieft untersucht und miteinander verglichen. Zur Weiterverfolgung wurden schlussendlich die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost vorgeschlagen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bezeichnete zudem mindestens ein Oberflächenareal pro Standortregion. Die Vorschläge der Nagra überprüft haben das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Die Standortkantone und die Standortregionen haben zum Einengungsvorschlag der Nagra ebenfalls Stellung genommen.

Zu sämtlichen Berichten und Unterlagen von Etappe 2 wurde vom 22. November 2017 bis 9. März 2018 eine Vernehmlassung durchgeführt. Nach Angaben des Bundesamts für Energie (BFE) gingen dabei rund 1550 Einzel- und Sammelstellungnahmen ein. Davon stammten 431 aus der Schweiz, 1120 aus Deutschland und drei aus Österreich.

Auf der Grundlage der Vorschläge der Nagra, den Überprüfungen der Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung hat der Bundesrat am 21. November folgendes entschieden:

  • In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens werden für SMA sowie für HAA die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost vertieft untersucht.
  • Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg bleiben Reserveoptionen.
  • Die Nagra muss die Vor- und Nachteile eines Kombilagers für SMA und HAA im gleichen Standortgebiet im Vergleich zu Lagern in separaten Standortgebieten prüfen und darlegen.
  • Als Standortareale für eine Oberflächenanlage festgelegt (für SMA-, HAA- und Kombi-Lager) werden: JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau).
  • In Etappe 3 schlägt die Nagra Areale für Nebenzugangsanlagen vor. Die Lage der Standortareale, die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Arealen eines Standortgebiets und die Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen sollen so optimiert werden, dass sie die Bedürfnisse der Standortregion berücksichtigen und die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden können. Dabei kann die Nagra in Zusammenarbeit mit den Regionalkonferenzen auch die Platzierung der Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregion prüfen.

Nagra ist vorbereitet

Die Nagra begrüsst den Entscheid und ist gut für die dritte Etappe vorbereitet, wie die Nagra in einer Medienmitteilung mitteilte. Thomas Ernst, Vorsitzender der Nagra-Geschäftsleitung, erklärte: «Wir beginnen bereits im Januar mit Tiefbohrungen, mit denen wir das Gesamtbild des geologischen Untergrunds in den drei Standgebieten vervollständigen wollen.» Im Fokus stehen bei diesen Bohrungen unter anderem die Mächtigkeit, Durchlässigkeit und Zusammensetzung des Wirtgesteins Opalinuston, in dem das Tiefenlager dereinst gebaut werden soll.

Die Nagra hat im Hinblick auf die dritte Etappe bereits sogenannte 3D-seismische Messungen durchgeführt. Diese zeigen, wie der Untergrund der drei Gebiete geschichtet ist. Seit März 2018 führt die Nagra zudem sogenannte Quartärbohrungen durch. Im Gegensatz zu den Tiefbohrungen, die ein bis zwei Kilometer tief reichen, wird bei den Quartärbohrungen nur ein paar Dutzend bis wenige hundert Meter in die Tiefe gebohrt. Die Quartärbohrungen helfen, besser zu verstehen, wie die Gletscher in der Vergangenheit unsere Landschaft geprägt haben und auch in Zukunft verändern werden. «Basierend auf dem Gesamtbild des Untergrunds und der Sicherheit, können wir in rund drei bis vier Jahren sagen, an welchen Standorten aus unserer Sicht die Tiefenlager gebaut werden können», so Ernst. Danach wird die Nagra das Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten und voraussichtlich 2024 einreichen.

Quelle

M.B. nach BFE und Nagra, Medienmitteilungen, 22. November 2018

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