Kernkraftwerk Mühleberg: Uvek erhebt Beschwerde beim Bundesgericht

Auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 1. März 2012 zur erneuten Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg ans Bundesgericht weiter. Das Urteil werfe verschiedene Fragen zur Verfahrensstellung sowie zu den Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Behörden auf, die nach Auffassung des Uvek im Interesse der Schweizer Energiepolitik und der Öffentlichkeit definitiv zu klären seien.

22. März 2012

Das Urteil des BVGer stelle die bisherige Auffassung des Uvek in Frage, wonach die nukleare Aufsichtsbehörde – das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) – und die Bewilligungsbehörde – das Uvek – ihre Aufgaben unabhängig voneinander wahrzunehmen haben und eine strikte Trennung ihrer Zuständigkeiten zu gewährleisten sei.

Das vom BVGer aufgezeigte Vorgehen führe zu einer Vermischung der Aufgabenbereiche, indem sich das Uvek auch zu sicherheitstechnischen Aspekten eine eigenständige Meinung bilden müsste, schreibt das Uvek in einer Mitteilung. Dies würde den Aufbau umfangreicher Fachkompetenzen in einer neu zu bildenden Sicherheitsabteilung innerhalb des Uvek bedingen. Damit zum Schutz der Öffentlichkeit eine glaubwürdige und objektive Beurteilung von Sicherheitsfragen – unabhängig von politischen Einflüssen und wirtschaftlichen Überlegungen – gewährleistet sei, erachtete es das Uvek bislang als zentral, dass diese Aufgabe allein von einer unabhängigen, selbstständigen Aufsichtsbehörde wahrgenommen werde. Sicherheit habe für das Uvek weiterhin oberste Priorität.

Quelle

M.A. nach, Generalsekretariat Uvek, Medienmitteilung, 12. März 2012

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