Uvek muss auf Mühleberg-Gesuch inhaltlich eingehen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss ein Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg inhaltlich prüfen.

7. Juni 2013

Kurz nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi im März 2011 reichten Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg beim Uvek ein Gesuch mit dem Begehren ein, die Betriebsbewilligung von Mühleberg sei zu entziehen und aus Sicherheitsgründen neu zu beurteilen. Das Departement ging in der Folge nicht auf den Inhalt des Gesuchs ein. Gegen diesen Entscheid erhoben die Anwohner Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht und erhielten Ende Juli 2012 Recht. Das Uvek hätte laut Meinung des Bundesverwaltungsgerichts materiell prüfen müssen, ob ein Entzug der Betriebsbewilligung zu erfolgen habe. Das Uvek zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses entschied am 14. Mai 2013 endgültig, aus verfahrenstechnischen Überlegungen nicht auf die Uvek-Beschwerde einzutreten.

Demnach muss das Uvek jetzt eine materielle Prüfung des Gesuchs vornehmen und dabei auch die seitherigen Entwicklungen berücksichtigen.

Quelle

M.A. nach Bundesgericht, Urteil vom 14. Mai 2013

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