Unbefristete Betriebsbewilligung für Kernkraftwerk Mühleberg

Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) erhält eine unbefristete Betriebsbewilligung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat das Gesuch der BKW FMB Energie AG um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung gutgeheissen.

21. Dez. 2009

Das KKM ist das einzige Kernkraftwerk der Schweiz, dessen Betriebsbewilligung noch befristet ist. Sie läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 hatte die BKW deshalb den Bundesrat ersucht, die Befristung der Betriebsbewilligung des KKM vom 14. Dezember 1992 aufzuheben. In einem verfahrensrechtlich begründeten Entscheid lehnte das Uvek das Begehren der BKW zunächst ab. Das Bundesgericht forderte das Department daraufhin auf, das Gesuch der BKW ohne Durchführung eines aufwendigen Verfahrens nach Kernenergiegesetz materiell zu beurteilen.

Das Uvek stützt seinen jetzigen Entscheid auf die Sicherheitsbeurteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) aus dem Jahr 2007 und begründet ihn wie folgt:

  • Nach dem neuen Kernenergiegesetz (in Kraft getreten am 1. Februar 2005) sind Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke unbefristet zu erteilen. Eine Befristung ist aus Sicherheitsgründen, nicht jedoch aus politischen Überlegungen zulässig. Für das Kernkraftwerk Mühleberg liegen zurzeit keine Gründe vor, die eine Befristung erforderlich machen würden.

  • Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur solange betrieben werden, als ihre Sicherheit gewährleistet ist. Das Ensi überprüft im Rahmen der laufenden Aufsicht, dass die Bewilligungsinhaber ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Es ordnet alle für die nukleare Sicherheit und Sicherung notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen an.

  • Erfüllt ein Kernkraftwerk die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr, muss es ausser Betrieb genommen werden bzw. ist ihm die Bewilligung zu entziehen. Kriterien für die Ausserbetriebnahme, so genannte Abschaltkriterien, sind in der Kernenergieverordnung und in der darauf gestützten Departementsverordnung des Uvek festgelegt.

Der Entscheid des Uvek kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und anschliessend bis vor das Bundesgericht weiter gezogen werden.

Rechtsgleichheit geschaffen

Die BKW nimmt den Entscheid des Uvek mit Befriedigung zur Kenntnis, teilte das Unternehmen mit. Der Entscheid sei für die Versorgungssicherheit der Nordwestschweiz von grosser Bedeutung und schaffe Rechtsgleichheit zwischen dem KKM und den anderen schweizerischen Kernkraftwerken, so die BKW weiter.

Waadtländer Stimmberechtigte gegen unbefristete Bewilligung

Im Verlauf des Verfahrens wurden der Standortkanton Bern sowie die Nachbarkantone Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Waadt zu einer Stellungnahme zum Gesuch eingeladen. Wie die Regierungen der ersten vier Kantone befürwortete auch der Staatsrat des Kantons Waadt im September 2008 eine unbefristete Betriebsbewilligung für das KKM. Der Grosse Rat des Kantons Waadt entschied jedoch Anfang September 2009, über die kantonale Vernehmlassungsantwort abstimmen zu lassen. Die Waadtländer Stimmberechtigten haben sich daraufhin in einer Konsultativabstimmung am 29. November 2009 gegen eine unbeschränkte Betriebsbewilligung für das KKM ausgesprochen.

Quelle

D.S. nach Uvek und BKW, Medienmitteilungen, 21. Dezember 2009

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