50 Jahre Euratom-Vertrag

Am 25. März 2007 waren es 50 Jahre her, dass die Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande in Rom das Vertragswerk zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterschrieben. Mit einem dieser Römer Verträge schufen sie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Für die EU-Kommission ist das Jubiläum Anlass, Bilanz zu ziehen und in die Zukunft zu blicken.

15. Apr. 2007

Hinter der Schaffung der Euratom stand die Erwartung, dass die europäischen Länder bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung der Kernenergie gemeinschaftlich raschere und bessere Fortschritte erzielen würden als in isolierten nationalen Programmen. Im Hinblick darauf übertrugen sie der Euratom eine Vielzahl Aufgaben - von der Koordination der Forschung und dem Betrieb der Gemeinsamen Forschungsstelle über die Schaffung von Normen, Beihilfen bei der Finanzierung industrieller Pilot- und Demonstrationsanlagen, die gemeinsame Beschaffung von Uran und Kernbrennstoffen hin bis zur Spaltstoffüberwachung und der internationalen Zusammenarbeit.

«Weitgehend positiv»

Für die EU-Kommission ist die Bilanz aus den seit 50 Jahren auf der Grundlage des Euratom-Vertrags wahrgenommenen Aufgaben «weitgehend positiv». Der Vertrag habe die Gemeinschaft in die Lage versetzt, wichtige Massnahmen in einem Sektor zu ergreifen, der für die Union vor allem für die Energieversorgung von strategischer Bedeutung ist. Insbesondere bei Forschung, Gesundheitsschutz, Kontrolle der friedlichen Nutzung des Kernmaterials und den internationalen Beziehungen hat der Vertrag laut Kommission bedeutende Erfolge erzielt.

Der Vertrag wurde für die EU, über die Kernenergie hinaus, zum Ausgangspunkt und Modell auf weiteren Gebieten wie den Forschungs-Rahmenprogrammen, den gemeinsamen Entwicklungsvorhaben (z. B. dem Satelliten-Navigationssystem Galilei), den Umweltschutznormen, der Energiepolitik oder der Sicherheitsüberwachung, beispielsweise im Luft- und Seeverkehr.

Zukünftige Schwerpunkte: Sicherheit und Sicherung

«Auch wenn er nicht vollkommen ist, brauchen Union, Mitgliedstaaten und Bürger ihn gleichermassen», hält die EU-Kommission zur heutigen Bedeutung des Euratom-Vertrags fest und meint: «In Zukunft muss die Anwendung des Euratom-Vertrags weiterhin auf die nukleare Sicherheit und die Sicherung konzentriert sein.» Diese Aufgaben seien nach der Erweiterung der Gemeinschaft besonders bedeutsam geworden. Das am 10. Januar 2007 verabschiedete Nuklearprogramm der Gemeinschaft zeige die Notwendigkeit gemeinschaftlichen Handelns auf. Zudem biete der Vertrag Grundlage und Möglichkeiten zur Umsetzung.

Entsprechend hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision des Euratom-Vertrags vorbereitet. Ziel ist zum einen die Anpassung an die Erweiterung der EU und das sehr unterschiedliche Interesse der verschiedenen Mitgliedländer an der Kernenergie. Zum anderen soll den veränderten Gewichten der EU-Institutionen sowie der gestärkten Rolle des EU-Parlaments Rechnung getragen werden. Auch soll der revidierte Vertrag eine Teilfinanzierung von Tätigkeiten ermöglichen, und zwar über Abgaben auf den Uran- und Kernbrennstofftransaktionen der Euratom-Versorgungsagentur.

Quelle

P.B. nach EU-Kommission, Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament KOM/2007/124/Final, 20. März, und Commissaire européen en charge de l’énergie, Memo MEMO/07/118, 26. März 2007

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