Europäisches Parlament will mehr Mitsprache in Kernenergiefragen

Das Europäische Parlament plädiert für eine Überarbeitung des Euratom-Vertrages. Dieser sei seit seiner Unterzeichnung im Jahr 1957 nur einmal geändert worden. Insbesondere kritisieren die Abgeordneten, dass das Parlament fast vollständig von der Rechtssetzung im Bereich Euratom ausgeschlossen ist. Die grundlegende Entscheidung darüber, ob ein Mitgliedstaat Kernenergie nutzt oder nicht, liege auch in Zukunft im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaates, unterstreicht das Parlament.

27. Mai 2007

Die Parlamentarier bemängeln die fehlende Einbindung des Parlaments in die Entscheidungsfindung im Rahmen des Euratom-Vertrags und fordern eine Stärkung ihrer Befugnisse durch die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens auf diesen Bereich. Es sei inakzeptabel, dass das Parlament fast vollständig von der Rechtssetzung im Bereich Euratom ausgeschlossen sei. Der Vorteil einer stärkeren Beteiligung des Parlaments liege darin, dass mehr Transparenz erreicht werden könne.

Kernkraft wesentlich bei CO2-Einsparung

Mit dem Euratom-Vertrag sollen die energiepolitischen Herausforderungen bewältigt werden. In diesem Zusammenhang weist das Parlament darauf hin, dass die Kernenergie gerade mit Blick auf CO2-Einsparungen einen wesentlichen Beitrag leisten könne. Darüber hinaus habe auch die Kommission die Kernenergie als eine der wichtigsten CO2-freien Energiequellen in Europa bezeichnet. Die Europaabgeordneten sind der Auffassung, dass die EU ihre führende industriepolitische und technologische Rolle wahren müsse. Die europäische Energiepolitik müsse angepasst und die Betriebsdauer von Kraftwerken verlängert werden.

Euratom-Vertrag unverzichtbar

Trotz seiner erheblichen Lücken bietet der Euratom-Vertrag nach Meinung des Parlaments vorläufig einen unverzichtbaren Rechtsrahmen sowohl für die Mitgliedstaaten, die ihre Nuklearwirtschaft ausbauen wollen, als auch jene, die nur rechtliche Schutzmassnahmen wünschen. Zur umfassenden Überarbeitung soll nach Vorstellung der Abgeordneten eine Regierungskonferenz einberufen werden. Ein Fehlen dieses Rechtsrahmens würde zu einer Renationalisierung der Nuklearpolitik in Europa führen und damit möglicherweise die Rechtssicherheit für alle 27 Mitgliedstaaten beeinträchtigen, warnt das Parlament. Auch in der überarbeiteten Form soll daher das System zur Regulierung der Nuklearindustrie auf EU-Ebene erhalten bleiben. Neu hinzukommen soll ein separates Energiekapitel mit Bestimmungen zu einer «modernen und zukunftsfähigen Energiepolitik».

Quelle

D.S. nach Europäisches Parlament, Pressemitteilung, 10. Mai 2007

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