Auch Nationalrat genehmigt Kyoto-Protokoll

Der Nationalrat hat am 2. Juni 2003 mit 130 gegen 7 Stimmen den Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen genehmigt.

1. Juni 2003

Der Bundesbeschluss, der vom Ständerat bereits in der Wintersession genehmigt wurde und den Bundesrat zur Ratifikation des Kyoto-Protokolls ermächtigt, untersteht dem Staatsvertragsreferendum.
Mit der Ratfikation verpflichtet sich die Schweiz, ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid CO2, Methan CH4, Lachgas N20, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe HFC, perfluorierte Kohlenwasserstoffe PFC und Schwefelhexafluorid SF6) im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 8% zu senken. Für die Europäische Union liegt das Reduktionsziel ebenfalls bei 8%. Die Emissionen des internationalen Flug- und Schiffsverkehrs sind vom Geltungsbereich des Protokolls ausgenommen.

Quelle

P.H.

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