Behördliche Freigabe für Mihama-3

Die japanische Sicherheitsbehörde Nuclear and Industrial Safety Agency (NISA) führte am 5. Dezember 2005 eine zweite Inspektion der Reparaturarbeiten an Rohrleitungen im Kernkraftwerksblock Mihama-3 (780 MW, PWR) der Kansai Electric Power Co. durch. Auf Grund des Ergebnisses erteilte sie die Freigabe für die Wiederinbetriebnahme.

8. Dez. 2005

Die NISA hatte die Betriebsbewilligung von Mihama-3 suspendiert, nachdem am 8. August 2004 bei einem Rohrbruch im Sekundärteil der Anlage fünf Arbeiter zu Tode gekommen waren. Nach der Reparatur entdeckte die NISA bei einer ersten Inspektion aller Rohrleitungen im Sekundärteil Messdifferenzen in der Bestimmung von Restrohrdicken. Bei der zweiten Inspektion stellte sich jetzt heraus, dass die Differenzen das Ergebnis von Unklarheiten bei der Festlegung der Messpunkte waren.
Nach dieser Freigabe kann Kansai die Regelinspektion der übrigen Anlagenteile und -systeme offiziell abschliessen, damit die NISA auch die Nachinstandhaltungsfreigabe erteilen kann. In einem nächsten Schritt wird Kansai mit den lokalen Behörden das Gespräch aufnehmen, um deren Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme von Mihama-3 zu erlangen.

Quelle

P.B. nach Atoms in Japan, 5. Dezember, und NucNet, 9. Dezember 2005

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